Erlös des Hausverkaufs auf Konto der Tochter?
Mutter und Tochter besitzen gemeinsam ein Haus. Anteil der Mutter: 75%, Anteil der Tochter 25%. Im Notarvertrag ist festgelegt, dass der komplette Erlös aus dem Hausverkauf auf das Konto der Tochter zu überweisen ist. Kurz darauf stirbt die Mutter.
Haben weitere, nicht pflichteilsberechtigte Erben Anspruch auf den Erlös aus dem Hausverkauf.
2 Antworten
Was sind denn weitere:
Haben weitere, nicht pflichteilsberechtigte Erben Anspruch auf den Erlös aus dem Hausverkauf.
Gesetzliche Erben der Mutter wären die Kinder, ein Ehegatte (beides Pflichtteilsberechtigte), die Eltern und ggf. Geschwister.
Aber sowohl Eltern wie Geschwister haben keine Ansprüche, außer sie wären per Testament bedacht, wenn die Tochter lebt.
Also stellt sich in meinen Augen nicht die Frage, ob es ein Geschenk war, denn selbst wen es das nicht war, würde die Tochter es alleine Erben (außer es gäbe ein Testament in dem weitere Erben angegeben wären.
Um diese Frage beantworten zu können müßte man die näheren Umstände kennen.
Die Überweisung auf das Konto der Tochter könnte einfach dazu gedient haben die Vertragsabwicklung zu beschleunigen. Dann bestünde ein Auskehrungsanspruch der Mutter welcher wiederum zur Erbmasse gehören würde.
Es könnte sich aber auch im eine Schenkung handeln. Nicht pflichtteilsberechtigte Erben hätten dann das Nachsehen.
Steht im Notarvertrag dazu nichts? Angesichts der mutmaßlichen Höhe des Betrags wäre dazu eine ausdrückliche Vereinbarung zu erwarten.
Im Vertrag steht dazu nichts. Mutter und Tochter hatten sich jedoch auf eine Schenkung verständigt.