Erlös des Hausverkaufs auf Konto der Tochter?

2 Antworten

Was sind denn weitere:

Haben weitere, nicht pflichteilsberechtigte Erben Anspruch auf den Erlös aus dem Hausverkauf.

Gesetzliche Erben der Mutter wären die Kinder, ein Ehegatte (beides Pflichtteilsberechtigte), die Eltern und ggf. Geschwister.

Aber sowohl Eltern wie Geschwister haben keine Ansprüche, außer sie wären per Testament bedacht, wenn die Tochter lebt.

Also stellt sich in meinen Augen nicht die Frage, ob es ein Geschenk war, denn selbst wen es das nicht war, würde die Tochter es alleine Erben (außer es gäbe ein Testament in dem weitere Erben angegeben wären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Um diese Frage beantworten zu können müßte man die näheren Umstände kennen.

Die Überweisung auf das Konto der Tochter könnte einfach dazu gedient haben die Vertragsabwicklung zu beschleunigen. Dann bestünde ein Auskehrungsanspruch der Mutter welcher wiederum zur Erbmasse gehören würde.

Es könnte sich aber auch im eine Schenkung handeln. Nicht pflichtteilsberechtigte Erben hätten dann das Nachsehen.

Steht im Notarvertrag dazu nichts? Angesichts der mutmaßlichen Höhe des Betrags wäre dazu eine ausdrückliche Vereinbarung zu erwarten.


hmerken 
Beitragsersteller
 30.03.2020, 10:25

Im Vertrag steht dazu nichts. Mutter und Tochter hatten sich jedoch auf eine Schenkung verständigt.