Eintrag Grundschuld vor Verkauf löschen?
Hallo,
im Grundbuch steht noch eine Grundschuld, die längst beglichen ist. Unser Notar riet uns, dass wir den Eintrag löschen können. Nun lese ich, dass es bei späterem Verkauf für einen Käufer u.U. sogar günstig ist, wenn der Eintrag (alles ist beglichen) auf ihn übertragen wird. Wie ist das zu erklären?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass kein Eintrag sich immer besser auf einen Verkauf einer Immobilie auswirkt.
Hat jemand hierüber Kenntnisse?
Danke und Gruß
1 Antwort
Das die Übernahme einer bestehenden Grundschuld vorteilhaft sein soll, kann ih mir nur bei extremen Ausnahmenfällen vorstellen.
Dagegen vereinfacht ein freies Grundbuch die Abwicklung eines Kaufs im Normalfall erheblich. insbesondere, wenn der Käufer finanzieren muss. Für dessen Bank muss ja eine Grundschuld eingetragen werden.
Wenn dann noch eine Grund drin ist, die schon gelöscht sein könnte, kann man keine Abtretung mehr machen. Dann muss dann schnell gelöscht werden.
Daher betragt spätestens mit dem Kaufvertrag die Löschung.