Immobilie an Eltern verkaufen und bei Bedarf später wieder zurück kaufen?
Hallo zusammen,
ist es rechtlich / steuertechnisch ein Problem, wenn ich meine selbst genutzte Immobilie an meine Eltern verkaufe (angenommen zum 80%-90% des Marktpreises) und die Immobilie später evtl. zurückkaufe für den gleichen Kaufpreis (weil ich es mir anders überlegt habe und die Eltern ihr ok geben).
Soweit ich es verstanden haben würden in diesem Fall keine Grunderwerbssteuer anfallen, so dass die Kaufnebenkosten sich im Rahmen bewegen würden.
Würde das Finanamt hierfür Einwände haben? Wenn ja, welche.
Welches Ziel soll mit diesem Konstrukt erreicht werden?
an der bestehende Immobilie hänge ich aber müsste es verkaufen, a weil zu klein für die ganze Famile und b ich somit berechtigt wäre für die Beantragung des Baukindergeldes.
4 Antworten
Also wenn ich recht verstehe willst Du das Haus verkaufen und dann wieder (noch in diesem Jahr!) zurückkaufen um Baukindergeld zu erhalten?
Um Baukindergeld zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Kaufvertrag muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 geschlossen beziehungsweise die Baugenehmigung erhalten sein.
- Die zu fördernde Immobilie darf nicht weniger kosten, als die Förderung durch das Baukindergeld ausmacht.
- Es ist zum Abschluss des Kaufvertrages beziehungsweise beim Erhalt der Baugenehmigung die einzige Immobilie im Eigentum der Antragssteller.
- Die Immobilie wird selbst genutzt und nicht vermietet.
- Es lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird.
- Das maximale jährliche Haushaltseinkommen beträgt 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere.
Da Dir das Haus jedoch zu klein ist, wie Du schreibst, fällt also eine Selbstnutzung schon mal weg und damit auch das begehrte Baukindergeld.
Weitere Bedenken sehe ich im kurzfristigen An- und Verkauf der Immobilie. Die Finanzverwaltung wird darin wohl eine unzulässige Steuergestaltung sehen.
Drittens wären die Kosten zu bedenken. Für ein Kind bekommst Du evtl. 12.000 EUR Baukindergeld, abgezinst dürfen das ca. 6.000 EUR sein. Dem musst Du aber nun die doppelten Notar- und Grundbuchkosten gegenüberstellen. Ferner ggf. Umschreibungsgebühren für ggf. noch eingetragenen Grundschulden.
Da das Baukindergeld in diesem Jahr ausläuft, müssten beide Transaktionen binnen 5 Monaten über die Bühne gehen. Auch da habe ich wegen Bearbeitungszeiten bei Notar, Grundbuchamt und Hypothekenbank schon mal Zweifel.
Ich glaube nicht, dass sich das Ganze rechnet und rate daher eher dazu das Haus den Eltern zu vermieten. Das dürfte sich auch steuerlich besser rechnen, da bei Vermietung oft steuerliche Verluste festgestellt werden.
@paddelheini, danke für deine Ausführung und Einschätzung.
Ich habe meinen Gedanken wohl nicht ganz präzise beschrieben. Ich würde Immobilie A veräußern und eine größere Immobilie B für die Eigennutzung kaufen. Immobilie A könnte ich wenn möglich, dann zu einen gegebenen Zeitpunkt zurückkaufen, wenn ich wieder mehr finanziellen Spielraum habe. Das ist ja das reizvolle, dass die Eltern es wohl eher machen als irgendwelche Fremde Leute :-)
Zu deinen Punkten:
- Ich wäre berechtigt für das Baukindergeld
- Im Oktober würde Kind 3 kommen, daraus wäre es natürlich finanziell reizvoll, wenn ich insbesondere in Bayern entsprechend die Fördermittel bekomme. Die wäre deutlich mehr als Notarkosten usw.
- Die Transaktionen (Verkauf Immobilie A, dann Kauf Immobilie B) würde wohl zeitlich funktionieren. Da würde ich jetzt keine großen Probleme sehe. Wobei ich bei Punkt 4 wäre
- Bis heute kannte ich das Wort "Gestaltungsmissbrauch" nicht. Hier habe ich keinerlei Erfahrung und Wissen, ob mein Szenario darunter fällt oder nicht. Die Frage wäre es, ab wann und ob sowas ein Missbrauch ist. Letztendlich darf ich ja kaufen und verkaufen an wem ich will, so lange der Kaufwert dem Verkehrswert entspricht. Ohne das Szenario Baukindergeld wäre es doch ok für alle außer mir :-) Angenommen ich kaufe die Immobilie A erst wieder in einem Jahr. Wäre das überhaupt ein Gestaltungsmissbrauch oder einfach erlaubt?
Bei weniger als dem Verkehrswert wäre es eine gemischte Schenkung.
Freibetrag bei Schenkung beachten.
Irgendjemand würde sich fragen, was das soll -
Ob sich gestaltungsmissbrauch versteckt.