Das Grundstück hat mein Mann vor der Ehe gekauft. Im Notar Vertrag steht aber:

Für das nach geannte Grundeigentum Ziffer 4 sind die Eheleute Frau X und Herr Y in Mieteigentum je zur Hälfte als Eigentümber eingetragen. Bekomme ich beim Verkauf nun vom Verkaufswert abzüglich kompletten Grundstückswert die Hälfte, oder die Hälfte vom kompletten Verkaufspreis oder vom Verkaufswert die Hälfte abzüglich nicht bebauten Grundstück das rundum vom Hause vorhanden ist?