Spekulationssteuer bei vorheriger Überlassung und folgender Überschreibung?
Hallo,
wir wohnen seit 6 Jahren in der Wohnung meiner Eltern zur Überlassung. Die Wohnung soll demnächst auf mich überschrieben werden. Meine Eltern haben die Wohnung erst vor 6 Jahren gekauft. Wir planen, sie nach Überschreibung zu verkaufen, weil wir umziehen wollen. War das nun Eigennutzung, sodass wir von der Spekulationssteuer befreit sind?
Besten Dank schonmal für eine Antwort!
Immobilien,
Spekulationssteuer