Kann Wohnrecht gerichtlich entzogen werden?
Hallo!
Ich habe ein großes Problem.
Als mein Exmann und ich noch verheiratet waren hat er für die Familie ein Haus gekauft. Die Verträge liefen alle auf ihn und er war als Alleineigentümer im Grundbuch und auch in den Kreditverträgen eingetragen.
2014 hat er mir das Haus überschrieben und sich verbindlich für die Zweizimmerwohnung im Anbau ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht eintragen lassen. Mittlerweile bin ich dort weggezogen und hatte das Haupthaus jetzt schon inzwischen zweimal vermietet gehabt aber leider jedesmal Pech mit den Mietern.
Jetzt war ich wieder dort mein Exmann war nicht da und ich habe heimlich seine Wohnung betreten, da ich ja einen Zweitschlüssel habe. Ich dachte mich hauts rückwärts wieder raus. Eine richtige Messi Wohnung, dort liegen Klamotten überall verstreut, leere Bierflaschen und Verpackungen vor den Bierflaschen, Geschirr Pfannen Töpfe nicht abgespült einfach irgendwo stehen lassen, aus dem Kühlschrank wuchern schon die Zwiebeln raus, die Wohnung stinkt erbärmlich. Lebensmittel, schimmelige stehen überall rum. Die Rollos sind alle zu, es wird nicht gelüftet, er ist wochenlang unterwegs.
Im Übrigen hat er auch seit 2 Jahren keine Nebenkosten an mich bezahlt. Ich würde das Haus gerne verkaufen wie, da ich viel zu weit weg wohne und auch gar nicht die finanziellen Mittel habe es weiterhin zu vermieten und instand zu halten. Aber er besteht weiterhin auf sein wohnrecht und somit ist das Haus quasi fast unverkäuflich, denn wer kauft schon ein Haus wo einer ein Wohnrecht auf eine Wohnung drauf hat? Niemand.
Ich habe ihm den Vorschlag gemacht das Haus zu verkaufen natürlich muss er aufs Wohnrecht verzichten, dann geht erstmal das an die Bank was die Bank noch bekommt und den Rest habe ich gesagt würden wir teilen jeder die Hälfte. Und ich weiß dass er in extremen finanziellen Schwierigkeiten steckt.
Und jetzt eben meine Frage kann ich ihm irgendwie das Wohnrecht entziehen lassen bzw eventuell sogar entmündigen? Er macht ja nicht mal Briefe und dergleichen auf, die Polizei stand auch schon des öfteren auf dem Grundstück und hat ihn gesucht. Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll.
Ach ja es wäre noch zu erwähnen dass wir mittlerweile seit zwei Jahren geschieden sind.
Für hilfreiche Antworten bin ich euch sehr dankbar.
LG
1 Antwort
Zunächst einmal entscheidest nicht Du über eine "Entmündigung", sondern das Amtsgericht und ich habe allergrößte Zweifel ob dort ein Grund dafür gesehen wird, Deinen Ex-Mann unter Betreuung stellen zu lassen.
Dann würde im übrigen ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden und wie der die Sache sieht ist dann nicht absehbar. Dass der damit einverstanden wäre, dass Dein Ex-Mann seine Wohnung verliert ist eher unwahrscheinlich.
Im übrigen ist ja völlig unklar, aufgrund welcher Basis im Jahre 2014 die Übertragung des Eigentums an Dich erfolgt war. Wenn das eine Schenkung gewesen sein sollte, wären allzu heftige Aktionen gegen den Ex-Mann mit dem Risiko behaftet, dass die Schenkung wegen groben Undanks widerrufen wird.
Bei uns in der Stadt gibt es beim Sozialamt einen Betreuungsdienst für sozial auffällig gewordene Personen. Du könntest Dich erkundigen, ob es bei der dort zuständigen Stadt oder Gemeinde oder dem Kreis auch so etwas gibt. Vielleicht läßt sich das Leben des Ex-Mannes auf diesem Wege ordnen.
Es war ganz einfach eine Grundstücksübertragung.
Von mir aus kann er das Haus zurück haben, ich habe es ihm mehrfach angeboten da ich nur Scherereien damit habe. Aber dazu braucht er eben 1500 Euro für Notar und Grundbuchamt und die hat er nicht.
In meinen Augen ist er lebensunfähig.
Aufgrund der "Müllsituation" in seiner Wohnung habe ich eben Angst, daß sich dort Ungeziefer jeglicher Art einnisten.
Man muß doch da iwas dagegen unternehmen können.