Immobilie verschenken ohne Schenkungssteuer?

1 Antwort

Du meinst vermutlich die Steuerbefreiung bei Erbschaft.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.kanzlei-brauck-hunger.de/index.php%3Foption%3Dcom_content%26view%3Darticle%26id%3D13%26Itemid%3D16&ved=2ahUKEwiB2Kn759TrAhVjMewKHVSMBggQFjABegQIDBAF&usg=AOvVaw3zfSEimDUEcNC7YSUWdg3h

Ein Niessbrauchsrecht vermindert natürlich den Wert der Schenkung. Der Wert wird laut Sterbetabelle berechnet und das tatsächliche Todesdatum ist egal, wäre ja auch erst im Nachhinein eruierbar.

Zukünftige Pflegeleistungen können m E. nicht in Abzug gebracht werden.