Spekulationssteuer bei vorheriger Überlassung und folgender Überschreibung?
Hallo,
wir wohnen seit 6 Jahren in der Wohnung meiner Eltern zur Überlassung. Die Wohnung soll demnächst auf mich überschrieben werden. Meine Eltern haben die Wohnung erst vor 6 Jahren gekauft. Wir planen, sie nach Überschreibung zu verkaufen, weil wir umziehen wollen. War das nun Eigennutzung, sodass wir von der Spekulationssteuer befreit sind?
Besten Dank schonmal für eine Antwort!
1 Antwort
Bekommen Deine Eltern noch Kindergeld für Dich? Dann wären das eigene Wohnzwecke:
Andernfalls nicht.
Und nebenbei:Es gibt keine Spekulationssteuer, sondern nur Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte.
Ob die anfällt und in welcher Höhe ist erst klar,wenn der Verkaufspreis feststeht.
Das kann so gedacht werden, von Euch, aber das Finanzamt wird auf das Anschaffungsdatum sehen. Und das ist eben nicht 6 Jahre vorher, sondern nun demnächst.
Danke für die schnelle Antwort!!!
Es gibt kein Kindergeld mehr.
Meine Eltern müssten bei Veräußerung definitiv diese Steuer zahlen. Ich dachte nur, dass die Steuer für uns entfallen könnte, weil wir ja dann neue Eigentümer sind und als neue Eigentümer schon seit 6 Jahren zur Eigennutzung drin sind... Kann das auf diese Weise nicht gedacht werden?