Spekulationssteuer bei vorheriger Überlassung und folgender Überschreibung?

1 Antwort

Bekommen Deine Eltern noch Kindergeld für Dich? Dann wären das eigene Wohnzwecke:

https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/private-immobiliengeschaefte-bei-nutzung-zu-eigenen-wohnzwecken_170_430760.html

Andernfalls nicht.

Und nebenbei:Es gibt keine Spekulationssteuer, sondern nur Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte.

Ob die anfällt und in welcher Höhe ist erst klar,wenn der Verkaufspreis feststeht.


Raffaelloo 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 19:39

Danke für die schnelle Antwort!!!

Es gibt kein Kindergeld mehr.

Meine Eltern müssten bei Veräußerung definitiv diese Steuer zahlen. Ich dachte nur, dass die Steuer für uns entfallen könnte, weil wir ja dann neue Eigentümer sind und als neue Eigentümer schon seit 6 Jahren zur Eigennutzung drin sind... Kann das auf diese Weise nicht gedacht werden?

Andri123  26.01.2019, 22:05
@Raffaelloo

Das kann so gedacht werden, von Euch, aber das Finanzamt wird auf das Anschaffungsdatum sehen. Und das ist eben nicht 6 Jahre vorher, sondern nun demnächst.