Kündigung von Hartz 4 Mieter bei neu erworbenem Mehrparteien- Haus?
Uns wurde ein Haus zum Kauf angeboten. Es beinhaltet 3 kleinere Wohnungen, wobei die EG Wohnung an einer Dame mit Hartz 4 vermietet wird. Ihre Miete liegt weit unter dem Mietspiegel. Anscheinend gab es auch Probleme mit ihr bisher ( zahlte erst nach mehrmaliger Aufforderung die Schornsteinfegerkosten), Miete wäre aber regelmäßig überwiesen worden. Die Erbengemeinschaft möchte endlich das Haus verkaufen, und hat uns das Haus weit unter aktuellem Marktwert zum Kauf angeboten. Die Mieterin möchte nicht ausziehen. Wir selber möchten das Haus mit unseren 2 Kindern selber beziehen. Das ist auch möglich, wenn wir die zwei frei stehenden Wohnungen beziehen. Wir würden aber gerne die EG renovieren und zum aktuellen Mietpreis weiter vermieten. Was können wir tun?
5 Antworten
Da eure Mieterin die Miete über die Agentur bezieht, würde ich in einem solchen Fall einen Anwalt hinzuziehen. Theoretisch könnt ihr die Miete dem aktuellen Mietspiegel anpassen und ggf. sogar die Mieter der Dame direkt von der Agentur erhalten. Nebenkosten bekommt sie ja teilweise auch von der Agentur, wenn es um Nachzahlungen geht.
Anscheinend darf man die Miete erst 15 Monate nach Eigentümerwechsel erhöhen? Aber danke für die Antwort.
Ihr habt offenbar noch keine Erfahrungen mit Vermietung von Wohnungen.
Eine höhere Miete erzielen zu wollen ist kein Kündigungsgrund.
Die angeblichen Probleme die die Mieterin macht sind Nichtigkeiten die zudem nicht in Eure Zeit als Vermieter fallen würden.
Eine Kündigung würde nach mehrjähriger Verfahrensdauer (in 2 Instanzen können das schon einmal 3 bis 4 Jahre sein) rechtskräftig als unbegründet zurück gewiesen werden.
Neben dem Ärger über die nutzlos vergeudeten Prozeßkosten droht Euch noch weiteres Ungemach.
Durch den gewonnen Prozeß auf den Geschmack gekommen würde die Mieterin Dauergast beim Mieterverein und der würde sich alles ganz genau vornehmen. Seid Ihr sicher, dass die Miete wirklich weit unter dem Mietspiegel liegt oder wirkt sich der desolate Bauzustand nur mindernd aus?
Nein, wir haben keinerlei Erfahrung als Vermieter. Sonst würde ich wohl auch nicht solche Fragen stellen. Ihre Miete liegt etwas unter dem Mietspiegel, die Bestandsmieten liegen 6€ drüber. Aber ihre Wohnung beläuft sich nur auf 50 m2. Ich hoffe bloß, dass sie nicht ein echter Messi ist (der Vermieter hat sie so bezeichnet) und ein unangenehmer Zeitgeselle ist.
Wir würden aber gerne die EG renovieren und zum aktuellen Mietpreis weiter vermieten. Was können wir tun?
"Nichts" .... das ist aber nun garantiert kein Kündigungsgrund, weil ihr gerne mehr Profit machen würdet.
Ihr könnt den Mietpreis max. um 20 % oder u.U. auch nur um 15 % erhöhen - und zwar innerhalb von 3 Jahren .... stellen sich Fragen :
wann fand die letzte Mieterhöhung statt ....
( inerhalb der vergangenen 3 Jahre .... ) wenn ja ...um wieviel Prozent?
Nur .... macht Euch mal bewußt .... würde besagte Hartz 4-Bezieherin nicht in dieser Wohnung wohnen ..... wäre der Kaufpreis vermutlich deutlich höher ausgefallen.
Und .... bei einer Leistungsbezieherin fließt die Miete i.d.R. verlässlich.
Desweiteren .... bei so etwas : zahlte erst nach mehrmaliger Aufforderung die Schornsteinfegerkosten.....
macht Euch bitte bewusst, dass auch diese Kosten vom Amt übernommen werden, die Mieterin diese Kosten aber nicht verauslagen kann .... also seid einfach etwas geduldig, bis der Amtsschimmel in Trab kommt.
Noch etwas ..... freut Euch, wenn ihr letztendlich eine ruhige Mieterin im Haus wohnen habt ..... was bringen Euch 100 Euro mehr, wenn dafür Eure Nerven kappheister gehen. Meist sind solche Mieter auch anspruchslos .... und meckern nicht an jeder Kleinigkeit rum ..... so waren zumindest meine Erfahrungen bisher immer.
So denke ich in etwa auch. Wir haben Sie noch nicht kennen gelernt, Ihre Wohnung haben wir auch noch nicht gesehen. Laut neuster Info vom Vermieter wäre sie ein „messi“, mal schauen...
Noch eine Anmerkung: Das mit der Kündigung "einfach so", geht nicht und die Argumente Pro und Kontra sind ja schon geliefert.
Aber man könnte/müsste die Möglichkeit prüfen ob euer Haus irgendwann ein, vom Vermieter selbst bewohntes, 2-Famlienhaus ist. Denn dann hätte der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht mit verlängerten Fristen.
https://www.mieterbund.de/index.php?id=481
Das nur als Idee.
Nur die Idee zieht nicht, da die Käufer diese EG-Wohnung nicht selbst bewohnen wollen, sondern diese höherpreisig vermieten möchten.
Danke für die Info, wird aber bei dem Haus nicht funktionieren. Das Haus (1938 gebaut) hat eigentlich 4 Wohnungen, hört sich nach absurd viel an. Sind aber alle klein und das unter dem Dach (40 m2, 50 m2 und 2x 57 m2) ist ohne Heizung nicht in dem Zustand vermietbar. Aber gut mal von diesem sonderkündigungsrecht zu wissen!
Anderes Objekt suchen und dann damit glücklich werden. Oder mit der Dame und ihrem "Harz 4 - Glück" in einem Haus bleiben. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber wie anstrengend sowas sein kann und wie viele Nerven das kosten kann.
Naja, im Endeffekt muss man auch die Geschichte von dem Menschen kennen, kennen Sie die Geschichte von dieser Dame? Und zum Thema Schornsteinfegerrechnung; Sie wissen wohl nicht wie niedrig der Harz4 Satz ist, oder?
Der Vermieter hat sie auch als „ Messie“bezeichnet...ich habe nix gegen Hartz4 Bezieher. Hoffe bloß, dass sie kein echter „Messie“ ist.
Nagut, ich drücke da vollends alle Daumen das sie kein Messi ist. Ansonsten kann/könnte ich mir vorstellen das es einfacher wäre da Eigenbedarf anzumelden, weil sonst die Bude verkommt usw. usf..
Eigenbedarf auf dem Klageweg durchsetzen, ggf. mit Zwangsräumung - das ist ziemlich anstrengend, mit Kosten verbunden und kann sehr lange dauern.
Es ist auch durchaus möglich, dass die Eigenbedarfsklage vor Gericht zurückgewiesen wird und dann ???
Ein solches Objekt zu erwerben ist ein Risiko für den Käufer - wenn der jetzige Eigentümer die Mieterin nicht kündigen kann, wirst du es sehr schwer haben.
Natürlich ist das kein Kündigungsgrund. Wir sind eben auch keine Millionäre und müssen als junge Familie einen Kredit stemmen, der deutlich höher ausfallen wird als wir uns den wünschen.Keine Mieterhöhung in den letzten 3 Jahren. Und die Miete darf man anscheinend erst 15 Monate nach Eigentümerwechsel erhöhen.