Spekulationssteuer beim Erwerb der 2.Hälfte einer Wohnung?
Hallo,
ich bin Mitbesitzer einer vermieteten Wohnung. Die Spekulationsfrist ist bereits rum. Nun überlege ich die 2.Hälfte zu kaufen, um die Wohnung ganz zu besitzen.
Frage: Wenn ich dann innerhalb der nächsten 5 Jahre verkaufe, werden dann beide Hälften getrennt betrachtet, d.h. für die zuletzt erworbene Hälfte Spekulationssteuer erhoben?
2 Antworten
werden dann beide Hälften getrennt betrachtet,
So ist es. Für die eine Hälfte ist die Haltedauer verstrichen und für die andere nicht.
Für den Verkäufer der 2. Hälfte ist die Haltedauer übrigens ebenfalls verstrichen, sofern er nicht innerhalb der letzten 10 Jahre seine Hälfte entgeltlich erworben hat.
Diejenigen die glauben, in Deutschland gebe es eine Spekulationssteuer werden wohl nie aussterben. Es wird lediglich unter bestimmten Bedingungen der Spekulationsgewinn der Besteuerung unterworfen. So wird es auch mit der Wohnungshälfte sein, es sei denn der Erwerb ginge auf eine Erbschaft zurück.