Grundschuldbrief vom Verkäufer fehlt. Heute eigentlich Einzug - was nun?
Hallo,
wir sollten eigentlich heute in unser gekauftes Haus ziehen. Wir haben alle Unterlagen eingereicht und unsererseits alle Pflichten beim Notar erfüllt. Auch die Urkunden haben wir schon erhalten. Im Vertrag steht auch das heutige Datum als Zahlungstermin. Jetzt hat sich am Mittwoch herausgestellt, dass der Verkäufer den Grundschuldbrief nicht hat und will uns deshalb nicht ins Haus lassen. Wir haben aber gleich um 16 Uhr die Wohnungsübergabe unserer noch aktuellen Wohunung. Wir sind aber danach ohne Unterkunft. Was können wir nun tun. Der Notar sagt er muss neutral bleiben...
2 Antworten
Vermutlich wartet der Verkäufer noch auf den Kaufpreis, zumindest in Höhe der von dir aufgenommenen Fremdmittel.
Der Finanzier des Kaufpreises macht die Auszahlung des Darlehens von der Eintragung einer Sicherungsgrundschuld an erster Rangstelle im Grundbuch abhängig. Dem steht zur Zeit die alte Grundschuld im Wege, für deren Löschung der Grundschuldbrief fehlt.
Die Kraftloserklärung des Grundschuldbriefes ist nur über ein zeitaufwendiges Aufgebotsverfahren möglich.
Um die Besitzübergabe vorzuziehen, könnte in Höhe der (löschungsreifen) Grundschuld samt nicht verjährter Zinsen eine Hinterlegung beim amtierenden Notar auf Kosten des Verkäufers erfolgen. Er hat schließlich für die Löschung zu sorgen.
Empfehlung: Lass dir vom Notar einen Lösungsweg aufzeigen. Er hat doch das Grundbuch eingesehen und wusste bereits vor der Beurkundung des Kaufvertrags von der Existenz der Grundschuld, also einem mögl. Auszahlungshindernis.
Wieso hat der Verkäufer den Grundschuldbrief nicht?
Ist es eine Briefgrundschuld, die an jemanden abgetreten ist?
Wer soll die denn haben?
Das Problem hat der Verkäufer zu lösen, Ihr müsst ihn natürlich sofort in Verzug setzen (Schriftlich) und als Konsequenz ankündigen ins Hotel zu ziehen.
Und nächste Woche kommen obendrein schon Bodenbeläge. Fliesenleger und Installateure sind auch fix. Die Küche ist bestellt und 90% unserer Möbel sind schon im Haus.
Wir wissen nicht warum der Verkäufer ein Risiko sieht uns einfach einziehen zu lassen.
Warum konnte es denn überhaupt zum Kaufvertrag kommen, ohne das dieses Dokument vorliegt?
Das müsst Ihr wissen, denn der Notar hat mit Sicherheit das Grundbuch abgefragt und allen Beteiligten gesagt, dass es den Grundschuldbrief gibt.
Normal ist, dass bei eingetragenen Belastungen abgefragt wir, wie hoch die Schuld valutiert und man zahlt an den Berechtigten aus der Grundschuld Zug um Zug gegen Hergabe der Löschungsbewilligung
Mein Vorschlag zur Bereinigung, Ihr zahlt auf ein Notaranderkonto den Betrag der Grundschuld. Der Verkäufer bekommt das Gel gegen Auslieferung des Grundschuldbriefs.
Sonst wird es teuer für den Verkäufer, denn er trägt natürlich die Schuld an allen Weiterungen.
Oder ist zum Thema Grundschuldbrief im Kaufvertrag was anderes gesagt, außer, dass er den beibringen muss.
Vielen Dank für die Antwort.
Er hat das Haus geerbt und weiß nicht wo seine Mutter den Grundschuldbrief hat. Warum konnte es denn überhaupt zum Kaufvertrag kommen, ohne das dieses Dokument vorliegt? Und warum lässt er uns nicht einfach ins Haus. Aus den Informationen vom Notar bin ich nicht schlau geworden.