Liebe Finanzfage-Team, liebe Comunity,

seit knapp einem Jahr wurde vor meinem 45 Jahre altem Haus ein Halteverbot für LKW eingerichtet. Die Straße ist großzügig und hat nur eine Einschränkung, dass ein Linien-Bus großzügig von der Seitenstraße in meine Straße einbigen kann.

Nun habe ich noch eine Heizöl-Heizung und bekomme alle 1,5 Jahre eine Öl-Lieferung. Meine Frage: Muss ich beim Ornungsamt um eine Ausnahmegenehmigung bitten, oder gilt eine Öl-Lieferung als "Fahrzeug be-/entladen", wobei etwas längeres Halten als 3 Minuten geduldet wird?

Grüße, aus Geesthacht!