Sind Gerichtskosten vererbbar?
Mein Vater hat kürzlich einen Rechtsstreit verloren und muss nun, da er nicht Rechtschutzversichert ist alle Koste tragen. Sind diese Schulden vererbbar wie normale Schulden oder beziehen Sie sich ausschließlich auf die Person die den Rechtsstreit verloren hat? Und wenn ja: wie kann ich mich davor schützen dass diese Kosten auf mich übergehen könnten?
1 Antwort
Gerichtskosten werden dem Erbe zugeschlagen und sind damit genau so vererbbar, wie alles andere auch. Man muss sich vor einer Annahme einer Erbschaft darüber schlau machen, was man wahrscheinlich erben wird. Sollten es nur Schulden sein, unbedingt ablehnen. Man kann Erbschaften grundsätzlich ablehnen, wenn man sich nicht sicher ist, was es zu erben gibt. Das Erbe wird dann dem nächsten in der Erfolge angetragen.