Erbe ausschlagen, einzelne offene Rechnung aber bezahlen wollen, hat das rechtliche Konsequenzen?
wie verhält es sich wenn ich ein Erbe ausschlage, aber eine der offenen Rechnungen unabhängig vom ausschlagen bezahlen will, weil sie indirekt mich betroffen hat? Risikier ich damit, dass das Ausschlagen nachträglich nicht mehr gültig ist und ich dann doch alle offenen Rechnungen des Verstorbenen zahlen muß?
2 Antworten
Wenn ordentlich durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht ausgeschlagen wird, könntest du noch eine Rechnung zahlen. Du bekommst allenfalls Schwierigkeiten mit dem Erben, der dann an deiner Stelle das Erbe erhält, solltest du von ihm die Zahlung erstattet haben wollen. Dann wird das möglicherweise nicht mehr gehen.
was heisst eine ordentliche Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht? Reicht es nicht wenn man angibt man möchte das Erbe ausschlagen?
Ihre Frage ist mittlerweile schon 11 Jahre her. Ich habe gerade aktuell das gleiche Problem. Wie haben Sie sich verhalten? Haben Sie die Rechnung bezahlt? Gab es danach Konsequenzen, hinsichtlich dass die Erbausschlagung nicht mehr gültig war?
Danke