Kann mein Mann Umbaukosten die wir am Haus seiner Eltern vornehmen (ca 50.000€) zurückfordern? Das Haus wird zur Hälfte Erbmasse werden. Und seine Eltern wollen nur darin wohnen bleiben wenn wir auch darin wohnen bleiben. Dafür sind aber einige Umbauten nötig. Um uns Privatsphäre zu gönnen muß in das derzeit offene Treppenhaus eine Wand eingezogen werden und wir möchten uns einen eigenen Zugang über einen großen Balkon bauen lassen. Dazu kommt das unser Familienbadezimmer dringend renoviert werden muß (incl. Leitungen, Fliesen und allem was dazu gehört). Wir würden diese Summe gern investieren wenn wir, im Falle das wir ein Haus bauen oder seine Eltern das Haus verkaufen, das Geld zurückbekommen, das es eine Wertsteigerung an dem Haus aus den 30er Jahren ausmacht und dadurch die Obere Etage seperat zu vermieten wird. Oder im Sterbefalle das das Haus vererbt wird, wir darin wohnen bleiben und die 50.000€ auf die Erbmasse angerechnet werden, bzw nicht dem 2.Erben zur Hälfte gehören. Gibt es Verträge über sowas die man von vornherein abschließen kann damit es garnicht erst zu Ärger kommen kann?