Tante lebt in England - in welchem Land Besteuerung im Erbfall!

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Was die Engländer machen, die ja ebenfalls das Steuerrecht den Vereinigten Königreichs anwenden, weiß ich nicht.

In Deutschland wird aber besteuert, wenn entweder der Erblasser oder der erbe im Todeszeitpunkt seinen Wohnsitz in Deutschland hatte.

Da es kein DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer gibt, müssen nationale Vorschriften die Doppelbesteuerung dämpfen. §21 ErbStG bestimmt daher, dass die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anzurechnen ist, soweit die ausländische Steuer das ausländische Vermögen betrifft.

Sofern Großbrittanien ebenso verfährt (wovon auszugehen ist), ist zwar hüben und drüben Erbschafsteuer zuzahlen, insgesamt jedoch nur soviel, wie der höher besteuernde Staat kassiert.


EnnoBecker  26.11.2012, 09:35

Erbschafsteuer

Erbschaftsteuer natürlich.

Das Erbschaf ist ja was völlig anderes.

EnnoBecker  26.11.2012, 09:21
@Privatier59

Da hat der Autor aber auch nicht dazugeschrieben, ob und wie in UK nun ausländische Steuer angerechnet wird.

Womöglich ist er beim Abschreiben und Umformulieren des Gesetzes eingeschlafen.

ggf. in beiden Ländern. Hatte ich in der Verwandtschaft. Hier muss man internat. Erb-/Steuerrecht anschauen. Und vor allem auch das DBA zwischen den Ländern.


EnnoBecker  26.11.2012, 09:04

Es gibt hier kein DBA.

In beiden. Es gibt für das Erbrecht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Deswegen fallen auch in Deutschland nach deutschem Recht Erbsteuern an. in England selber wird das wohl über einen "Trust" geregelt. Damit ist dann einer Person für die Verwaltung des Geldes (vor und nach dem Tod) zuständig. Diese Person ist meistens ein Anwalt oder jemand der sich damit auskennt. Wenn du also wissen willst wie die Besteuerung in England funktioniert, dann rede am besten mit diesem Trustee.

Es kommt aber auch noch auf den Verwandschaftsgrad an, allerdings weiß ich nicht wo die Grenze da liegt. Ich schätze aber das Tante zu den engen Verwandten zählt.


FREDL2  26.11.2012, 11:49

das Tante zu den engen Verwandten zählt

Verschätzt. Die Tante gehört erbschaftsteuermässig in Steuerklasse III und ist somt nicht verwandten Personen gleichgestellt.