Einlösung eines Schecks für die Verstorbene, der in 1975 ausgestellt worden ist?
Beim Hausrat der Verstorbenen wurde ein Scheck von 1975 von über 5000 Mark gefunden, den die Verstorbene offensichtlich nicht eingelöst hat. Der Scheckaussteller ist bekannt und wohl nach wie vor vermögend. Kann der Erbe den Scheck jetzt noch bei der Bank einlösen? Was sagt ihr? Danke für eure Mühe!
2 Antworten
Der Scheck dürfte aufgrund der Vorlagefristen nicht mehr bei der Bank einzulösen sein.
Ob allerdings weiterhin ein Anspruch gegen den Scheckaussteller besteht, ist im Einzelfall zu prüfen. Dazu sollte man mehr wissen, aus welchem Grund der Scheck ausgestellt wurde und wodurch der Zahlungsanspruch begründet wurde.
In jedem Fall kann jedoch durch die Nichtgeltendmachung der Ansprüche eine Verjährung bestehen (max. 30 Jahre nach altem Recht), so daß das alles nur noch als Dekorationsobjekt taugt.
Moralisch ist der Schuldner jedoch ggf. noch in der Pflicht, d.h. wird vielleicht seine Schuld begleichen. Man sollte miteinander sprechen.
die Vorlegungsfristen für Schecks sind klar geregelt: Zitat: 8 Tage für im Inland ausgestellte Schecks 20 Tage für im europäischen Aulsnad und den Mittelmeerländern ausg gestellte Schecks 70 Tage für Schecks die aus überseeischen Ländern ausgestellt worden sind danach ist es Gutwill des Ausstellers diesen noch zu akzeptieren, ein Versuch ist es wert!