Erbe von Halbschwester?

1 Antwort

Nach deutscher Erbfolge beerbst du demnach mit der "Vollblutschwester" gleichberechtigt gemeinsam, also hälftig, den Nachlass deiner Schwester.

So denn ohne Testament, Erbvertrag, Vermächntis oder notarieller Verfügung bzw. Schenkung gesetzliche Erbfolge gälte.

G imager761


Nor73 
Beitragsersteller
 23.01.2013, 11:30

Vielen Dank fuer diese Antwort!...du stimmst also nicht mit EnnoBecker überein, nach dessen Erwägen mir ein Viertel des Nachlasses meiner Halbschwester zusteht?

EnnoBecker  23.01.2013, 11:35
@Nor73

du stimmst also nicht mit EnnoBecker überein

...und auch nicht mit § 1925 (2) BGB.

imager123 hat nämlich nicht erwähnt, von wem aus die Erbfolge zu betrachten ist.