Erbe von Halbschwester?
Guten Tag! Mein Vater hatte schon zwei Toechter aus erster Ehe und war geschieden, als ich als Tochter seiner zweiten Lebensgefaehrtin (keine Heirat) geboren wurde. Sowohl unser Vater wie die Mutter meiner zwei Halbschwestern sind seit wenigen Monaten (kurz nacheinander) verstorben. Nun ist leider auch eine meiner Halbschwestern ploetzlich verstorben. Letztere war nicht verheiratet, hatte keine Kinder und auch kein eigenes Vermoegen, aber hatte natuerlich kuerzlich von ihren beiden verstorbenen Eltern geerbt. Ich moechte wissen, ob ich nun von meiner verstorbenen Halbschwester einen Teil von diesen Ebanteilen ihrer Eltern erbe, und wenn ja, zu welchem Anteil mit der noch lebenden (vollbluetigen) Schwester der Verstorbenen. Uebrigens war unser Vater Italiener und lebte in Italien, in seinem Fall gilt also das italienische Erbrecht. Hierueber kann ich mich anderweitig informieren, meine Frage gilt also insbesondere dem Erbanteil, den meine Halbschwester von ihrer (mit mir nicht verwandten) Mutter geerbt hatte, die Deutsche war und in Deutschland wohnhaft war, aber ausser einer Wohnung in Deutschland noch eine in Italien besass. Ich hoffe, diese vertrackte und wohl eher ungewoehnliche Lage einigermassen verstaendlich ausgedrueckt zu haben. Vielen Dank!
1 Antwort
Nach deutscher Erbfolge beerbst du demnach mit der "Vollblutschwester" gleichberechtigt gemeinsam, also hälftig, den Nachlass deiner Schwester.
So denn ohne Testament, Erbvertrag, Vermächntis oder notarieller Verfügung bzw. Schenkung gesetzliche Erbfolge gälte.
G imager761
du stimmst also nicht mit EnnoBecker überein
...und auch nicht mit § 1925 (2) BGB.
imager123 hat nämlich nicht erwähnt, von wem aus die Erbfolge zu betrachten ist.
Vielen Dank fuer diese Antwort!...du stimmst also nicht mit EnnoBecker überein, nach dessen Erwägen mir ein Viertel des Nachlasses meiner Halbschwester zusteht?