Rechtliche Handhabung bei Unterschlagung von Erbe
Meine Tante hat mich in einem notariellen Testament sowie in einem früheren handschriftlichen Testament zur Alleinerbin bestimmt. Vor Ihrem Tod hat aber eine Schwester von Ihr , die Zugang zur der Wohnung hatte Geld entwendet sowie auch den kompletten Schmuck. Da es sich um eine größere Geldsumme handelt, die versteuert werden müsste aber nichts schriftliches hinterlegt wurde und auch steuerlich nichts angemeldet wurde sie auch nie erwähnt hat dass sie Geld an dritte weitergegeben hat. gehe ich davon aus , dass das absolut gegen ihren Willen geschehen ist zumal sie Ihr ganzes Leben davon gesprochen hat, dass ich sowieso mal Ihren Schmuck bekomme . Die Schwester aber behauptet- allerdings erst nach dem Tot meiner Tante damit ich nicht nachfragen kann ,sie hätte das alles geschenkt bekommen . Was kann ich tun?
2 Antworten
Wenn in dem notariellen (und auch im handschriftlichen) nur gesagt ist: "meine Nicht .... ist alleinerbin," dann ist es fast unmöglich zu beweisen, das nicht vorher mit Recht den Schmuck und das Geld verschenkt hat.
Wenn aber im Testament der Schmuck udn Geld genannt wurden: "Meine nicht soll als Alleinerbind, die Bankguthaben, das Bargeld und den Schmuck bekommen," dann müßte schon einiges an Beweisen vorgelgt werden. Insbesondere wenn die Tante vorher im Haus war udn "aufgeräumt" hat.
Ich glaube nicht, dass Du da was tun kannst. Du kannst ja nicht beweisen, dass alles unrechtmäßig genommen wurde und auch nicht, ob die Tante nicht tatsächlich ihre Meinung geändert hat, und die Dinge verschenkt hat. So ist das leider manchmal.