Pflichtteil Nachlass auch für Möbel/ Inventar?
Mein Opa ist verstorben. Er und meine bereits verstorbene Oma haben meine Mutter (Kind aus ihrer ersten 1. Ehe) als Alleinerbin eingesetzt. Mein Opa hatte 4 Kinder aus seiner 1. Ehe, zu denen der Kontakt jedoch noch vor der Ehe mit meiner Oma abgebrochen ist (vor ca 35 Jahren). Wir sind nun dabei die Wohnung aufzulösen. Den Großteil des Inventars werden wir als Spende an DRK und Caritas geben, da es sich um alte Möbel, alte Elektrogeräte, Geschirr, Töpfe und Kleidung handelt, für die wir keine Verwendung haben. Einige Elektrogeräte sind jedoch neuer und finden bei uns Verwendung. Wie verhält es sich hierbei mit dem Pflichteil? Müssen wir den Wert ermitteln lassen und den Vermögen zurechnen lassen? Wenn ja, wie muss das erfolgen und wer trägt die Kosten dafür? Vielen Dank für Eure Antworten!
4 Antworten
Nich nur die neuen, alle Nachlassgegenstände wären n. § 2027 (1) BGB inventarisiert und bewertet als Vermögen in das Nachlassverzeichnis einzustellen :-O
Auch wenn ihr sie spendet, haben sie einen materiellen (wennauch geringen) Wert :-)
Darauf haben die pflichtteilsberechtigten Kinder des Verstorbenen gem. § 2314 (1) BGB einen Anspruch: http://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html
G imager761
Bei diesen "Werten" würde ich mir weder viel Mühe noch viel Sorgen machen. Fotografiere den Nachlaß um Art, Anzahl, Alter und Zustand der Gegenstände festzuhalten und damit hat es sich. Gebrauchtes Wohnungsinventar hat ohnehin nur noch geringen Handelswert. Was soll man denn da einen Gutachter beauftragen? Das wäre ja Wahnsinn weil die Kosten dafür den Nachlaßwert übersteigen könnte. Und was meinst Du wohl, wer die Kosten dafür tragen müßte? Du darfst einmal (EINMAL) raten!
Super hilfreiche Antworten! Wir haben auch alle sehr hochwertige Möbel, da ist das gut zu wissen. Mein liebstes Stück ist der Schrank nach Mass Basel. www.iqplan.ch
Für die Ermittlung wird der gesamte Inventar berücksichtigt bzgl. des Pflichtanteils. Würde es ermitteln lassen zwecks klaren Verhältnissen.