Was passiert, wenn Schulden vererbt werden, das Erbe aber ausgeschlagen wird?

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Wenn eine Erbschaft ausgeschlagen wird von allen Erbberechtigten, dann erbt letztlich der Staat. Allerdings brauchen sich die Gläubiger da keine Hoffnung auf Tilgung ihrer Schulden zu machen, denn der Staat erbt -im Gegensatz zu allen übrigen Erben- immer nur die positiven Vermögenswerte, nie aber die Schulden. Die Gläubiger müssen dann ihre Forderungen auf "Null" abschreiben.

Damit insofern keine Mißverständnisse entstehen: Die Bestattungskosten sind kein Teil des Erbes. Für die müssen die Angehörigen aufkommen, ob sie wollen oder nicht.

Und wenn man schon über Konsequenzen für die Erben spricht: Wer nur ausschlägt, braucht solche nicht zu befürchten. Wer allerdings einem Heuschreckenschwarm gleich die Wohnung des gerade Verstorbenen plündert und dann meint, dessen Schulden später durch Ausschlagung der Erbschaft loswerden zu können, der wird eine böse Überraschung erleben.


Meandor  12.06.2012, 17:13

Nur kurz zur rechtlichen Erläuterung.

Laut dem BGB trägt der Erbe die Kosten der Bestattung. Wird der Staat Erbe hat das Bundesrecht dafür keine Regelung, aber in den einzelnen Ländern gibt es Bestattungsgesetze, und die Regel meist, dass die Kosten einer Bestattung die Angehörigen zu tragen haben.

Privatier59  12.06.2012, 17:23
@Meandor

Auf Wikipedia gibt es einen sehr langen Beitrag zum Thema "Bestattungspflicht" in Deutschland mit vielen Hinweisen zur Gesetzeslage. Dieses Thema sowie die damit einhergehende Frage der Kostentragungspflicht erstreckt sich über eine ganze Reihe von Gesetzen.

Zunächst werden die Banken kaum einen Kredit gewähren, wenn die Laufzeit der Tilgung und Zinsen nicht annähernd gesichert ist oder Sicherheiten hinterlegt sind.

Dann wären die Kinder zuförderst zum Elternunterhalt verpflichtet, bevor Grundsicherung greift oder Kredite aufgenommen werden müssten.

Grds. ist es aber richtig, daß niemand für die Schulden anderer haftet, auch nicht als Rechtsnachfolger eines Naclaases durch Erbenstellung.

Einzige Ausnahe: Die Bestattungspflicht verpflichtet die Angehörigen, eine angemessenen Bestattung zu tragen, so der Nachlass überschuldet wäre.

G imager761