Teilungsversteigerung - bleibt Immobilie zur Hälfte im Besitz des Erben?
Ich versuche mal zu erklären, was ich fragen will. Ich hoffe, es wird verstanden, was ich meine...Es geht um zwei Geschwister, die eine Immobilie geerbt haben, sich aber nicht verstehen. Der eine Bruder will das Haus behalten, die Schwester will es aber verkaufen. Sie konnten sich auf keine Lösung verständigen, und jetzt hat die Schwester mit einer Teilungsversteigerung gedroht. Heißt dass, dass die Schwester nur ihren Anteil an der Immobilie versteigert, oder dass die gesamte Immobilie versteigert wird und der Bruder dann aus dem Erlös die Hälfte bekäme? Hat die Schwester einen rechtlichen Anspruch auf diese Versteigerung?
3 Antworten
Das bedeutet genau, dass die Immobilie verwertet wird, und der Erlös unter den Erben verteilt wird. Die Immobilie wird also verkauft !!!
Die Drohung der Erbin sollte die andere Seite ernst nehmen, denn es gibt daneben nur die Möglichkeit, dass die Miterbin ausbezahlt wird, und zwar sofort - gegen die grundbuchliche Änderung, dass der Miterbe im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen wird.
Das sind leider die üblichen Erbstreitigkeiten in solchen Fällen.
Zweifel ausgeräumt, siehe mein Kommentar unten zu Franzl0503.
Durch die Zwangsversteigerung und Teilung des ZV-Erlöses erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft nach Bruchteilen oder zur gesamten Hand an einem Grundstück, wenn die Miteigentümer, wie hier, sich nicht rechtsgeschäftlich auseinandersetzen und die Teilung in Natur nicht möglich ist. Empfehlung: Ein Fachkundiger sollte die voraussichtlichen Kosten eines Verfahrens ermitteln, vielleicht obsiegt nach Kenntnis der Höhe er ungefähren Kosten dann doch die Vernunft der Kontrahenten. Es fallen u. a.: Kosten der Wertfestsetzung, Gebühren für die Entscheidung über den Antrag, des ZV-Termins, des Zuschlags, der Verteilung des ZV-Erlöses, evtl. Kosten eines Beschwerdeverfahrens und die Kosten eines Anwalts. Den Antrag stellen und Bieten kann ein jeder Miteigentümer. Auf Verlangen ist in der gesetzlichen Höhe Sicherheit zu leisten.
Kommentar zurück, ich sollte vielleicht besser vorher lesen und hinterher posten :-(
So wie ich die Sache verstanden habe, kann die Schwester eine Teilungsversteigerung im Zwangswege (eben eine ZV) beantragen und damit die Herrschaft über den Miteigentumsanteil ihres Bruders ausüben. Der unteilbare Gegenstand "Grundstück" wird dann in ein teilbares Gut "Geld" umgewandelt.
Ist das so richtig?
Es geht aber nicht um Eigentum, sondern um das Erbe...
Bitte mir mal diesen Satz erläutern.
Verwirrte Grüße.
Das Gute schon mal vorneweg: Ich glaube, ich habe die Frage verstanden;) Jetzt zur Frage. Wenn die beiden Geschwister zusammen geerbt haben, können sie die Immobilie entweder gemeinsam bewirtschaften, sprich vermieten, oder sie verkaufen und dann zu gleichen Teilen am Vekaufserlös beteiligt werden.
Wenn sich die beiden uneins sind, dann kann man die Schwester entweder auszahlen. Wenn das von dem Bruder abgelehnt wird, dann ist die Schwester dazu berechtigt, eine Teilungsversteigerung zu fordern. Das Haus wäre dann futsch, und wenn's schlecht läuft zu einem Schleuderpreis. Das würde ich nicht riskieren! Deshalb sollte man sich zusammen setzen und über eine Auszahlung bzw. über eine geteilte BEwirtschaftung der Immobilie unterhalten.
Im Klartext hast du hier geantwortet, dass die Schwester etwas verkaufen will, was ihr nicht gehört, nämlich den Miteigentumsanteil des Bruders.
Ich zweifle, dass das die korrekte Lösung ist.