Von den Eltern meines Mannes geerbt, wird aber jetzt verkauft.
Mein Mann hat während unserer Ehe das Elternhaus überschrieben bekommen, wo wir gemeinsam aber in getrennte Wohnungen wohnen. Seine Eltern haben lebenslanges Wohnrecht, wobei mein Schwiegervater ist schon verstorben. Jetzt soll das Grundstück und Haus an der Gemeinde verkauft werden, weil wir im Industriegebiet wohnen und ein großes Unternehmen möchte das Grundstück was neben uns legt "haben" .Meine Schwiegermutter verzichtet auf ihr lebenslange Wohnrecht automatisch mit dem Verkauf. Wir sind 30 Jahre verheiratet, unser 3 Kinder sind außer Haus. Es geht um eine Menge Geld, meine Frage dazu. Sollte ich mich jetzt trennen, gehört es alles noch meinen Mann oder habe ich auch einen gewissen Anspruch dadrauf?
2 Antworten
Sollte ich mich jetzt trennen, gehört es alles noch meinen Mann oder habe ich auch einen gewissen Anspruch dadrauf?
Als grundbuchlicher Alleineigentümer gehört es natürlich deinem Mann. Weder in Trennung noch Scheidung lebend wärst du an dem Verkaufserlös beteiligt.
Wir sind 30 Jahre verheiratet
Auch in der Ehe werden die Vermögen unverändert getrennt bewertet
Auch beim Zugewinn: Das im Zuge der vorweggenommennen Erbfolge überschriebene, d. h. gegen Wohnrecht geschenkte Haus würde im Falle eurer Scheidung auch zum Anfangsvermögen deines Mannes zählen.
Das mindert seinen Zugewinn erheblich, was deine Zugewinnansprüche ausschliessen dürfte, wenn nicht er sogar von dir Zugewinn erhielte :-O
G imager761
Wenn ihr in Zugewinngemeinschaft seid (Normalfall) gehört das Erbe deinem Mann. Du hast keinen Anspruch darauf.
Woraus denn? Die Schenkung wird dem Anfangsvermögen zugerechnet.
Die Schenkung 150.000 DM und was jetzt auf 800.000 Euro beläuft ,davon steht mir nichts zu ?
Vielleicht schaust du noch mal in den Schenkungsvertrag. Da steht sicherlich drin, wer genau etwas geschenkt bekommen hat.
Unsinn. Natürlich unterliegen Schenkungen der Berechnung des Zugewinns: Sie zählen zum Anfangsvermögen, mindern also den Zugewinn des Schenkungsnehmers bzw. Erben, nicht aber dessen Zugewinnausgleich dem Eheparzner gegenüber :-O
Die Schenkung 150.000 DM und was jetzt auf 800.000 Euro beläuft ,davon steht mir nichts zu ?
Doch - sofern das geerbte Vermögen sich während der Ehezeit wertmäßig erhöht hat, ist die wertmäßige Erhöhung der Erbschaft beim Zugewinnausgleich anzurechnen.
Sofern dein Mann dämlich genug wäre, dies seinem Vermögen zu belassen.
G imager761
Es könnte aber ein Zugewinnausgleich in Betracht kommen .