Muss zu Grundstücksübertragung ohne Entgelt jeder Erbe einverstanden sein?
Ein Vater wollte seiner Tochter ein Waldstück überschreiben als Erbauszahlung. Doch starb er zuvor. An dem Waldgrundstück entstand eine Erbengemeinschaft. Danach besitzt die Mutter die Hälfte und die Kinder jeweils 7/14. Die Mutter sowie alle übrigen Kinder wollen der einen Tochter das Grundstück unentgeltlich überschreiben, wie es der Vater wollte. Nur ein weiteres Kind weigert sich. Sie will plötzlich Geld dafür, das jedoch ihre Schwester unter keinen Umständen zahlen will. Das Waldgrundstück (überwiegend Moor mit Kiefern) hat auch kaum einen Wert. Nuss überhaupt die Tochter, die Geld will, zustimmen oder kann man sie auch überstimmen, weil ja alle andere auch wollen, dass die Tochter, die das Grundstück schon von ihrem Vater aus bekommen wollte, das Grundstück auch unentgeltlich erhalten sollte?
2 Antworten
WEr einen Anteil an einer Sache (hier Grundstück) hat, der hat ihn.
Wenn man sich auf einen Ausgleich, oder eine Zahlugn nciht einigen kann, kann man nur noch die Zwangsversteigerung zum Zweck der auseinandersetzung beantragen.
Dabei wird sich dann ja herausstellen, ob es keinen gibt der bietet. Wenn es keinen gibt, würde die Tochter, die es haben soll eben 14 Euro bieten (anscheinend ist ja in 14tel geteilt) und so das Eigentum erwerben.
Überstimmen funktioniert nicht. Aber diejenigen, die sich einig sind können ihren jeweiligen Anteil übertragen. Dann gäbe es vorerst noch zwei Miteigentümer, die Tochter und das andere Kind