erbschein übernahme durch grundsicherung

4 Antworten

Ein Erbschein wäre durchaus entbehrlich. Zumal bei einer Vollmacht der Miterbin. Will die Bank einen sehen, soll sie ihn auch bezahlen.

Um den euch in Erbengemeinschaft zugefallenen Nachlass muss sich deine Schwester auch nicht kümmern, wenn sie dir das alles schön überlässt (Vollmacht) und nach Abrechnung aller Verbindlichkeiten einschl. Bestattungskosten ihren hälftigen Anteil des verbliebenen Vermögens lediglich ausbezahlt oder gegen Quittung lieber bar ausgehändigt wünscht.

Sofern du allein Unterhalts- oder Pflegeleistungen für deinen Vater geschultert hättest, stünde dir vorab ein Ausgleich aus dem Nachlass zu: § 2057 a-b BGB :-)

Wie sie ihrer Mitteilungspflicht dem Sozialhilfeträger gegenüber nachkommt, wäre ihr Problem.

G imager761


Dortmund123 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 20:35

Leider ist die Schwester noch nicht einmal fähig mir eine Vollmacht auszustellen. (Alkohollikerin) Sie will einfach nichts tun und auch keinen Kontakt habe. "Sie will nur kassieren" !! Einsehen + Mitdenken = Fehlanzeige Daher ist von ihr keine Mitarbeit zu erwarten.

Ohne Nachlaß braucht man keinen Erbschein. Also kann man den doch gut vom Nachlaß bezahlen!


Gaenseliesel  13.01.2013, 17:52

hab ich jetzt falsch gelesen oder du ? es wurde geschrieben: erwarten kein kleines Erbe !!! K.

ich glaub ich liege falsch !

Dortmund123 
Beitragsersteller
 13.01.2013, 18:04
@Gaenseliesel

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Leider hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Es sollte heißen "ein kleines Erbe".

Leider ist meine Schwester nicht bereit auch nur einen Finger in jeglicher Art zu rühren. Sie will nur kassieren ....

Hierzu meine Frage etwas detailierter:

Wenn ich als Berufstätiger einen Erbschein beantrage muss ich um die Euro 400 zahlen.Braucht meine Schwester einen eigenen Erbschein ? Wer trägt die Kosten, da sie ja keine Euro 400 besitzt ? Ich werde nicht für sie diese odere andere Kosten übernehmen.

Danke.

imager761  13.01.2013, 19:45
@Dortmund123

Noch einmal: Handlungsvollmacht ersetzt Erbschein. Nur für Kontoauflösungen des Verstorbenen verlangen Banken Zustimmung und Unterschrift aller Miterben, wenn trotzdem, aber dann zu Unrecht und auf Bank-Kosten.

Die Erbscheinskosten fallen als Erbfallverbindlichkeit dem Nachlass zu, schmälern also den Reinnachlass, der euch beiden zur Auszahlung käme.

Ob als Gesamterbschein mit zwei Erbquoten oder Einzelerbschein mit Teilquote, bliebe dir überlassen.

G imager761

Alle mit dem Erbfall anfallenden Kosten werden mit dem Nachlass verrechnet bzw. daraus bezahlt.

Deine Schwester ist verpflichtet ihren Erbteil beim zuständigen Amt zu melden.

Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt dürfen das Eigentum des Verstorbenen nur dann auf den Erben umschreiben, wenn dieser sich eindeutig als legitimer Rechtsnachfolger des Toten ausweisen kann. Dazu muss er eine Urkunde vorlegen, die sein Erbrecht klar dokumentiert. Anders als weithin angenommen muss es sich dabei allerdings nicht immer um einen Erbschein handeln.

„Hat der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag erstellt, ist es vollkommen ausreichend, wenn der Erbe diese Dokumente zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll dem Nachlassgericht vorlegt“, so Rechtsanwalt Tanck. Doch auch wenn der Erblasser nur ein handschriftliches Testament hinterlassen hat, ist ein Erbschein nicht unbedingt erforderlich. „Hat der Verstorbene seinem Erben zu Lebzeiten bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt, die auch über den Tod hinaus gültig ist, genügt diese, um sich als legitimer Berechtigter auszuweisen“, so Tanck. „Die Erteilung eines Erbscheins ist meist auch hier entbehrlich, zumindest, wenn sich keine Immobilien im Nachlass befinden.“

Der Verzicht auf einen Erbschein ist besonders bei großen Vermögen von Vorteil. Denn je höher die vererbten Summen sind, desto teurer wird auch die Erteilung des Erbscheins. Hinterlässt der Verstorbene zum Beispiel ein Vermögen von 50 000 Euro, fallen für dessen Erstellung 132 Euro an; bei 100 000 Euro sind es 207 Euro, bei 200 000 357 Euro usw.... Testamente: Jeder Erbe braucht einen Erbschein - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130375