Erbteil richtig berechnet -Hausanteil ausbezahlen lassen vom Geschwisterteil, Frage:
Hallo, wie sieht es bitte rechtlich aus, wenn die Eltern zu Lebzeiten möchten, daß das bestehende Haus, in dem sie wohnen, jetzt schon verschenkt wird? Meine Schwester wohnt dort mit meinen Eltern, und das Haus hat einen Wert von 200 000 Euro-Wohnrecht der Eltern besteht. Meine Mama meint, ich müsste von meiner Schwester 75000 Euro kriegen und das ist dann alles. Aber warum-muß mir nicht die Hälfte ausbezahlt werden als Pflichtteil? Bitte Info.
1 Antwort
Deine Mutter hat Dir einen guten Vorschlag gemacht, denn wenn der Wert des Hauses heute 200 000 € beträgt, dann gilt das für die lastenfreie Immobilie; ein Wohnrecht stellt eine Belastung dar und reduziert somit den Marktwert.
Ein Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Wert des Erbes von 200 000 € und 2 Kindern (Erben) ist der gesetzliche Erbteil je 100 000 € je Kind und der Pflichtteil wären nur 50 000 €. Mit einem Testament können die Erblasser ohne Angabe von Gründen einzelne oder alle ihre Erben auf das Pflichtteil setzen.