2 Schwestern erben ein Haus, eine hat Insolvenzverfahren laufen, Verkauf zu jedem Preis nötig?
Wie sieht es rechtlich aus? 2 Schwestern erben ein nicht leicht veräußerbares Haus (Lage, Zustand).Eine Schwester hat viele Schulden u. ein laufendes Insolvenzverfahren. Muß der Verkauf deshalb zum erstbesten Preis erfolgen, wenn beide das Erbe annehmen. Welche Nachteile hat die schuldenfreie Schwester durch das Miterbe?
1 Antwort
Sortieren wir erstmal die Postitionen.
ein Erbe ist im Insovenzverfahren. Der andere unbelastet.
Das Erbe besteht aus einem Haus. schwer zu verkaufen.
Die Schwester im Insolvenzverfahren (wenn es denn in der Wohlverhaltensphase ist), muss die Hälfte des Erbes, also 1/4 in Geld abliefern.
Lösung 1: Die andere Schwester nimmt einen Kredit in Höhe dieses Viertels auf und kauft damit das 1/4 ab, Geld geht an den Treuhänder.
Lösung 2: Man versucht das Haus zu verkaufen. Zeit muss gegeben werden. natürlich muss man nciht zu jedem Preis verkaufen.
Lösung 3: Die unbelastete Schwester blockiert der Verkauf. Dann muss das Vermögen der "insolvenzschwester" verwertet werden. man wird dann versuchen diese ideelle Hälfte zu verkaufen/zu versteiern, was natürlich nciht klappt. Dann kommt es zur Zwangsversteigerung zum Zwecke der auseinandersetzung. Das bedeutet, die unbelastete Schwester kann zu einem geringen Wert das ganze Haus kaufen. Wenn sie auch das nciht kann, ist sie natürlich selbst auch benachteiligt.