Zu Lebzeiten von Oma Geld geliehen bekommen-nun nach Tod fordern die Erben dies von mir, rechtens?

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Wenn es Zeugen für das Privatdarlehen gibt oder dies irgendwie schriftlich fixiert wurde, dann besteht natürlich ein Anspruch.

Wenn es fraglich ist, ob es sich um ein Darlehen oder eine Schenkung handelt, und wenn dieser Vorgang weniger als 10 Jahre zurückliegt, so haben die Erben ggf. Teilansprüche gegen Dich.

Da Du jedoch eingeräumt hast, daß es sich um ein Privatdarlehen handelte, ist die Lage klar: die Erben können es zu gleichen Konditionen wie die Oma zurückfordern. Es wäre also an Dir, die vereinbarten Rückzahlungskonditionen nun irgendwie zu belegen.

Vererblich und damit Bestandteil der Erbschaft sind alle vorwiegend vermögensbezogenen Rechte und Pflichten, z. B. Forderungen. Oma hat nicht geschenkt, sondern geliehen. Folglich haben die Erben nach Lage der Dinge Anspruch auf Rückkführung der Darlehen. Empfehlung: Den Erben zumutbare Ratenzahlungen anbieten.