Warum muss ich für eine Erbausschlagung bezahlten?
Ich habe vor einiger Zeit ein Erbe eines entfernten Verwandten ausgeschlagen. Jetzt habe ich für diese Ausschlagung eine Rechnung in Höhe von € 65 vom Amtsgericht bekommen. Das empfinde ich als Frechheit. Wieso muss ich für etwas bezahlen, dass ich gar nicht in Anspruch nehme? Ob dort was zu holen war, weiß ich nicht, ist mir auch egal, denn ich kannte diesen Menschen gar nicht, wollte darum auch nicht von ihm haben. Und jetzt soll ich sogar noch bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit, diese Rechnung weiterzureichen? Denn einfach nicht bezahlen, wird ja wohl auch nicht gehen?
2 Antworten
Meiner Meinung nach, mußt die Ausschlagungsgebühr schon bezahlen, denn es sind gesetzliche Gebühren, Du hast das Amtsgericht in Anspruch genommen (die Ausschlagung verursacht Verwaltungskoten) und diese Kosten müssen bezahlt werden.
Du hast etwas in Anspruch genommen, nämlich die Dienste des Amtsgerichts.
Frage doch den Erben, der Durch Dich nun den Vorteil hat, ob er es Dir bezahlt.