Ist handschriftliche Ergänung zum Ehevertrag möglich

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Gütertrennung bedeutet vor allem, dass im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft bei der Scheidung kein Zugewinnausgleichsanspruch zu zahlen ist. Der Weg in die Gütertrennung hat aber auch erbrechtliche Folgen, was oft übersehen wird. Zum einen vermindert sich in vielen Fällen der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten, zum anderen entstehen erbschaftsteuerliche Nachteile. Bei der Zugewinngemeinschaft kann nämlich ein fiktiv zu errechnender Zugewinnausgleichsanspruch des Überlebenden vom zu versteuernden Nachlass abgezogen werden. Das ist bei Gütertrennung nicht möglich. Daher ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft ideal. Sie bedeutet, dass bei bei einer Scheidung die Gütertrennung gilt und im Fall des Todes, die für den Überlebenden günstigere Zugewinngemeinschaft greift. Die Änderung muss aber im Ehevertrag notariell beukundet werden.