Ist handschriftliche Ergänung zum Ehevertrag möglich
Meine Frau und ich waren bereits verheiratet und haben vor Eheschließung einen Ehevertrag geschlossen, bei dem Gütertrennung und Unterhaltsverzicht vereinbart wurde. Uns ist es aber wichtig, dass diese Vereinbarungen nur im Falle einer Scheidung wirksam wird. Beide haben wir keine Kinder. Damit die modifizierte Zugewinngemeinschaft im Todesfall greift, muss dafür bei Notar ein Nachtrag gemacht werden oder ist es ausreichend wenn wir bei unserem handschriftlichen Testamen einen Nachtrag machen?
1 Antwort
Gütertrennung bedeutet vor allem, dass im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft bei der Scheidung kein Zugewinnausgleichsanspruch zu zahlen ist. Der Weg in die Gütertrennung hat aber auch erbrechtliche Folgen, was oft übersehen wird. Zum einen vermindert sich in vielen Fällen der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten, zum anderen entstehen erbschaftsteuerliche Nachteile. Bei der Zugewinngemeinschaft kann nämlich ein fiktiv zu errechnender Zugewinnausgleichsanspruch des Überlebenden vom zu versteuernden Nachlass abgezogen werden. Das ist bei Gütertrennung nicht möglich. Daher ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft ideal. Sie bedeutet, dass bei bei einer Scheidung die Gütertrennung gilt und im Fall des Todes, die für den Überlebenden günstigere Zugewinngemeinschaft greift. Die Änderung muss aber im Ehevertrag notariell beukundet werden.