Und was passiert, wenn ein Testament ungültig ist?
Kann der letzte Wunsch des Verstorbenen dann nicht erfüllt werden?
3 Antworten
Die Gesetzliche Erbfolge tritt in kraft. Steht dann alles im BGB.
Ehegatt erhält gem. § 1931 BGB 1/2 bei Zugewinngemeinschaft, oder 1/4 bei Gütertrennung.
Die Kinder teilen sich den Rest zu gleichen Teilen. Wenn ein Kind verstorben ist, treten deren nachkommen in die Position.
Gibt es keinen inder, alles der Ehegatte. Sonst die eltern, oder die Geschwister.
Peinlich wäre es, wenn ein neues Testament nciht gültig ist, aber ein altes noch exstiert und gültig wäre. Dann würde nämlich das alte wieder aufleben und so eine Regelung zutreffen, die nicht gewollt war.
ist ein Testament das beim Notar abgeschlossen worden ist gültig wenn kein Personalausweis (ist im Testament erwähnt) vorgelegen hat und auch nicht im Testament nachträglich eingetragen ist das er später vorgelegen hat - und wie kann man feststellen ob die Unterschrift gefälscht ist oder eine andere Person mit meiner Stiefmutter beim Notar war - (habe 4 Testamente von meinem Vater vorliegen und beim letzten wo auch der Personalausweis fehlte ist die Unterschrift meines Vaters eine ganz andere - ist zwar versucht worden nachzuahmen - aber das Schriftbild ist anders. Bitte dringend um einen Rat.
Dann gilt in der Tat gesetzliches Erbrecht. Es gib t nur die beiden Möglichkeiten etwas zu vererben: nämlich entweder von Gesetzes oder von Testaments wegen, wobei letzteres freilich gültig und damit rechtmäßig sein muss. Der Erbe muss also seinen letzten Willen gültig zu Papier bringen, so dass sein Wunsch tatsächlich Gültigkeit über den Tod hinaus hat, was alles seinen guten Grund hat und dem Gesetz entspricht.