Gilt ein Erbe als angenommen, wenn man Wohnungsschlüssel des Verstorbenen annimmt?
Wenn man vom Hausmeister die Schlüssel des verstorbenen Vaters übergeben bekommt u. diesen erstmal annimmt- kann man dann im nachhinein das Erbe nicht mehr ablehnen, weil man schon Sachen aus der Wohnung entfernt haben könnte?
2 Antworten
Die Beerdigung und die anderen Dinge des Verstorbenen zu sichten und zu regeln und das Annehmen eines Erbes sind zwei verschiedene Dinge. Ausserdem, wer sollte denn den Nachweis führen wollen, dass man Dinge aus der Wohnung entfernt hat? Irgend jemand sollte ja auch ein Verzeichnis vom Nachlass anlegen - und wer ist da nicht besser geeignet als ein naher Angehöriger?
Das sehe ich auch so. Die Ordnung des Nachlasses erfordert sicher Zugang zur Wohnung des Verstorbenen.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, weil z.B. mehr Schulden als Vermögen besteht, ist dies dem Nachlassgericht mitzuteilen. Das ist jedoch erst nach einer qualifizierten Sichtung der Vermögensverhältnisse möglich.
Es ist natürlich immer eine Frage des Vertrauens unter den potentiellen Erben, was sie sich gegenseitig zutrauen. Um Ärger zu vermeiden, sollte man Besuche in der Wohnung des Verstorbenen nur mit mind. einem Zeugen durchführen.