Muß man eine Wohnung überhaupt leeren/entrümpeln, wenn man Erbe ausschlägt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Erben treten in den Mietvertrag ein, erhalten dabei allerdings ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Entsprechend werden es die Erben sein, welche die Wohnung zu entrümpeln haben. Ist kein Erbe vorhanden, bzw. lehnen alle das Erbe ab, tritt in letzter Konsequenz der Staat in die Erbschaft ein.

Wenn Du das Erbe ausschlägst, hast Du mit dem Erbe nichts mehr zu tun (ich habe auch mal ein Erbe ausgeschlagen).

Jemand anders erbt ja dann, und derjenige ist dann auch für die Wohnung zuständig. Wenn kein menschlicher Erbe in Frage kommt, erbt der Staat.