Kann man vor seinem Tod nur Immobilien überschreiben?
Viele überschreiben ihr Haus vor ihrem Tod an die Erben um Erbschaftssteuer zu sparen. Kann man auch andere Vermögensgegenstände vor dem Tod überschreiben z.B. Aktienpakete?
2 Antworten
Steuer wird nur insofern gespart, wenn man früh genug damit beginnt. Nur alle 10 Jahre ist der Schenkungspott wieder bei 0 Euro.
Geschenkt werden kann alles. Nur bei Immobilien ist es meist einfacher, Schenkung, Nutzung und Rückübertragung zu gestalten (Niessbrauch, Schenkung unter Vorbehalt, Wohnrecht auf Lebenszeit etc).
Ein Depot ist meist einfach weg.
Alles was man vererben kann, kann man auch verschenken.
Man muss aber immer bedenken, der Beschenkte hat es. Bei einem Haus kann man sich ein Wohnrecht eintragen lassen, bei einem Akteinpaket nicht.
Es ist zwar ein Nießbrauch auch an einem Aktienpaket möglich, aber der Ertragsteeureffekt ist dann weg.