Erbe / Testament
Guten Tag, nachdem mein Schwiegervater den Kampf gegen den Krebs verloren hat, kam jetzt erst heraus, das mein Mann im letzten Moment enterbt wurde. Die neue Frau an seiner Seite, mit der er seid 4 Jahre verheiratet war, hat sich wohl alles unter den Nagel gerissen und meinen Schwiegervater unter Morphin und Beruhigungsmittel unter Druck gesetzt, dass er die Enterbung in der letzten Woche im Hospiz unterschrieben hat. Er war 11 Wochen im Hospiz und mein Mann und viele Freunde waren täglich dort um die letzte Zeit noch mit Ihm zu verbringen. Seine Frau hat sich rührend um ihn gekümmert und hat gleichzeitig dafür gesorgt dass mein Mann enterbt wird und ihr alles bleibt. Laut Aussage seines besten Freundes hat die Frau schon in den ersten Wochen des Hospizaufenthaltes ein Enterbungsschreiben ihm zur Unterschrift gegeben, welches er wochenlang in der Schublade aufbewahrt hatte. Erst als er nicht mehr klar denken konnte unterschrieb er in der letzten Woche wohl die Enterbung. Seine neue Frau hat polnische Staatangehörigkeit und Er die deutsche und ist in Polen geboren. Die Enterbung wurde in Deutschland unterschrieben und dass Testament wird in Polen veröffentlich. Es geht im Testament um ein Anwesen in Polen im Wert Von ca. 300.000 Euro. Kann uns jemand einen Ratschlag geben???
2 Antworten
Erstmal: Herzliches Beileid! Es besteht die Möglichkeit, das die "Enterbung" unwirksam ist. Ein Angriffspunkt könnte die Testierfähigkeit des Schwiegervaters sein. Die Testierfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsfähigkeit. Umgangssprachlich ausgedrückt: Der Schwiegervater musste noch klar denken können. Außerdem muss ein Testament persönlich und eigenhändig geschrieben werden.
Sollte sich am Ende herausstellen, dass die Enterbung wirksam ist, bleibt nur der Pflichtteil für den Sohn des Erblassers. Dieser besteht in der Hälfte der gesetzlichen Erbteils.
Da der Sachverhalt kompliziert ist und es auch um viel Geld geht, würde ich an deiner Stelle einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen.
auch von meiner Seite Herzliches Beileid. Ich möchte noch gerne ergänzen, dass es auch diesem Fall um Internationale Privatrecht (IPR) geht. Da du von einem Anwesen in Polen sprichst wäre zu prüfen inwieweit das Testament bzw ein in deutscher Erbschein Wirksamkeit in Polen entfaltet, soll heissen: evt besteht der pol Staat als Nachweis der Verfügungsberechtigung für das Anwesen auf einen pol Erbschein, sofern dies das pol Recht vorsieht. Ich empfehle dringend einen Notar aufzusuchen der sich mit IPR insbesondere dem pol IPR auskennt aufzusuchen. Evt gibt auch die pol Botschaft oder ein Generalkonsulat von Polen Auskunft. Es kann sein, dass eine Nachlassspaltung vorliegt: das pol Vermögen wird nach pol Recht vererbt, das deutsche Vermögen nach deutschen, tricky tricky, und bei einem Wert von EUR 300.000 sollte eine Beratung als Investition gesehen werden