Guten Tag! Mein Vater hatte schon zwei Toechter aus erster Ehe und war geschieden, als ich als Tochter seiner zweiten Lebensgefaehrtin (keine Heirat) geboren wurde. Sowohl unser Vater wie die Mutter meiner zwei Halbschwestern sind seit wenigen Monaten (kurz nacheinander) verstorben. Nun ist leider auch eine meiner Halbschwestern ploetzlich verstorben. Letztere war nicht verheiratet, hatte keine Kinder und auch kein eigenes Vermoegen, aber hatte natuerlich kuerzlich von ihren beiden verstorbenen Eltern geerbt. Ich moechte wissen, ob ich nun von meiner verstorbenen Halbschwester einen Teil von diesen Ebanteilen ihrer Eltern erbe, und wenn ja, zu welchem Anteil mit der noch lebenden (vollbluetigen) Schwester der Verstorbenen. Uebrigens war unser Vater Italiener und lebte in Italien, in seinem Fall gilt also das italienische Erbrecht. Hierueber kann ich mich anderweitig informieren, meine Frage gilt also insbesondere dem Erbanteil, den meine Halbschwester von ihrer (mit mir nicht verwandten) Mutter geerbt hatte, die Deutsche war und in Deutschland wohnhaft war, aber ausser einer Wohnung in Deutschland noch eine in Italien besass. Ich hoffe, diese vertrackte und wohl eher ungewoehnliche Lage einigermassen verstaendlich ausgedrueckt zu haben. Vielen Dank!