Probleme wegen Besitz von Goldbarren ?

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Lass den Quatsch mit Goldankaufsstellen, so weit ich weis ist immer noch jede deutsche Bank verpflichtet Gold anzunehmen. Wenn Du den Barren nicht daheim aufbewahren willst, dann bring ihn zur Bank und lass ihn einzahlen.

Da die Einzahlung dann über 15.000 Euro liegt, gibst Du einfach an "Verkauf von geschenktem Gold", wenn das LKA was wissen will, können sie Dich ja fragen.

Steuerrechtlich dürfte es sich dabei um eine Schenkung handeln, und da Du nicht verwandt bist, liegt die Schenkung wohl über dem Freibetrag.


Privatier59  06.06.2012, 13:10

Woraus ergibt sich die angebliche Pflicht zur Annahme von Gold ?

Deinen Fragen entnehme ich, dass Du selber merkst, das an der Sache etwas faul ist.

Ich will Dir nicht unterstellen, dass Du den Goldbarren gestohlen hast, möchte Dich aber darauf hinweisen, dass es außer Deiner eigenen Aussage keinen einzigen Beleg für den legalen Erwerb des Goldbarrens gibt. Wenn die Sache unter den Erben publik wird, mußt Du zumindest mit einer Herausgabeklage rechnen und die Chancen, sich hiergegen verteidigen zu können, sind eher schlecht. Möglicherweise erstattet man auch Strafanzeige wegen Diebstahls.

Selbst wenn es sich alles so zugetragen hat, wie Du es schilderst ist es möglich, Dich auf Herausgabe in Anspruch zu nehmen. Ich denke da an die geistige Verfassung der alten Dame. Wenn die z.B. dement war, könnten von ihr vorgenommene Rechtsgeschäfte nichtig sein.

Wie hoch genau der Wert des Goldbarrens ist, gibst Du nicht an. Der Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedenfalls liegt bei Schenkungen an Familienfremde bei genau € 20.000,--. Bis zu diesem Betrag braucht man auch keine Steueranmeldungen vorzunehmen.

Den Goldbarren mit in die Schweiz zu nehmen, ist im übrigen eine ganz schlechte Idee, denn Vermögenswerte von mehr als € 10.000,-- müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Hält man sich nicht daran und wird erwischt, dann muß man nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern bekommt zudem massive Probleme mit dem Finanzamt, das vom Zoll informiert wird. Deklariert man aber offen und ehrlich, dann sind die Finanzbehörden informiert. Und im übrigen: Die schweizer Banken legen inzwischen großen Wert darauf, nur "sauberes" Geld angelegt zu bekommen.

Wie Du schon ermittelt hast, gibt es hier in Deutschland ebenfalls Geldwäschevorschriften. Dazu gehört die Ermittlung der Personalien bei Goldankäufen und es gehört dazu ebenfalls die Prüfung von Bareinzahlungen. Zahlt man mehr als € 15.000,-- in bar auf einen Schlag ein, muß ohnehin der Vorgang separat festgehalten werden.

Was soll man Dir jetzt raten ? Offengestanden, ich weiß es auch nicht. Für Nachbesserungen ist es zu spät. Wenn Dir die alte Dame doch nur einige Zeilen zu der Schenkung hinterlassen hätte, dann könntest Du den Nachweis über den legalen Erwerb des Goldes führen, jetzt hast Du in dieser Hinsicht nichts in der Hand. Normalerweise sagt man ja, dass ehrlich am längsten wärd. Wenn Du aber den gesamten Vorgang offenlegst, dann bist Du mit einer gewissen Sicherheit Deinen Schatz wieder los. Ich meine, da mußt Du jetzt selber durch und da kann Dir keiner helfen.

Ich habe vor kurzem bei proaurum einen 1kg Goldbarren verkauft (ca. 40000€). Keine Fragen woher, nur die Echtheit wurde geprüft. Die sind keine Bank, d. h. auf deine Daten hat das Finanzamt keinen Zugriff. Du musst dir das Geld nicht überweisen lassen, Barauszahlung ist möglich. Kurse sind minutenaktuell. Dir kann nichts passieren.


SusanneH 
Beitragsersteller
 25.06.2012, 03:12

Vielen Dank für die Antwort, russel. Welche Personalien musstest Du bei so einem Verkauf (bei "proaurum") angeben? Auch Kopie von Perso oder Reisepass ?? Meando schreibt oben, das LKA könnte auf mich zukommen, da Betrag über 15.00 EUR(..) -Besteht die Möglichkeit, dass "proaurum" meine Daten ans LKA weitergibt und ich die Herkunft des Barrens erklären muss ?! Auch wenn das Finanzamt keinen Zugriff hat, kann es trotzdem sein das "proaurum" seine Kunden irgendwo "meldet", bzw. meine Daten dauerhaft speichert (und doch irgend eine Behörde auf mich zukommt) ??

russel  25.06.2012, 13:51
@SusanneH

Soweit ich noch weiß, haben sie meinen Pass kopiert und natürlich meine Kontodaten aufgenommen, aber wie oben schon geschrieben, kannst du dir das Geld auch in bar auszahlen lassen, musst also keine Kontodaten angeben. Das würde ich in deinem Fall auch empfehlen, weil sonst eventuell das Finanzamt auf dich zukommt, wenn ein größerer Betrag auf deinem Konto eingeht (danach suchen die automatisiert). Pro Aurum gibt deine Daten nicht von sich aus irgendwohin weiter, warum sollten sie auch? Warum sollte das LKA bei zehntausenden Goldverkäufen sich ausgerechnent für deinen Interessieren? Du bist ist ganz normaler Kunde, der eben einen Barren Gold verkauft. Ich denke Meando hat das mit dem LKA eher ironisch gemeint, weil du dir fast in die Hosen machst.

SusanneH 
Beitragsersteller
 26.06.2012, 02:46
@russel

Danke für Deine Antwort, bzw. Kommentar. Und wenn ich dann so viel Geld ausbezahlt bekomme, wie "bringe ich es am besten unter", bzw. lege es (einen Teil) unauffällig an, im Bezug aufs Geldwäschegesetz ? Jeden Monat 4-5 tausend Euro auf mein Girokonto einzahlen, oder aufs Sparbuch ? Ich will nicht fragen wie Du es gemacht hast, da bei Dir ein ganz anderer Sachverhalt sicherlich, aber was wäre bei meinem Sachverhalt zu empflehlen ? Vielleicht ein Konto in der Schweiz zu eröffnen und da auch ca. 5 bis 8 tausend Euro (also unter 10.000 EUR) anlegen ?? ist das auch "auffällig", bzw. muss ich dem Finanzamt (in Steuererklärung?) mitteilen, dass ich ein Konto in der Schweiz habe + die Summe ?? Vielen Dank..

Wenn es sich so abgespielt hat, wie Du darstellst, dann ist dies eine Schenkung, die unter Nichtverwandten bis zu einem Betrag von 20.000 EUR in 10 Jahren steuerfrei ist.

Für die Erben (sofern vorhanden) gibt es daher nun drei Fragen:

  • Wird Dir zu unterstellen sein, Du hättest den Goldbarren nicht geschenkt bekommen, sondern entwendet, droht eine strafrechtliche Ermittlung. Du hast keinerlei Zeugen oder schriftlichen Beweise für die Schenkung.

  • Wird die Schenkung akzeptiert, so hast Du dennoch gegenüber Erben ggf. einen Pflichtteilergänzungsanspruch zu befriedigen, d.h. für den Barwert des Goldbarrens können die Erben auf Ausgleich pochen.

  • Die Erben könnten argumentieren, die Dame war nicht mehr bei klarem Verstand, d.h. nicht mehr geschäftsfähig, d.h. die Schenkung ist nichtig und der Goldbarren ist herauszugeben.

Um die Liquidierung des Goldbarrens würde ich mir weniger Gedanken machen, da dies bei einem Goldhändler oder einer Bank mit Überweisung auf Dein Konto steuerlich erst interessant wird, wenn der Wert 20.000 EUR übersteigen sollte. Auch wird nicht gleich jemand verhaftet, weil er Gold verkauft oder einen größeren Betrag bekommt. Von der Variante mit der Schweiz würde ich allerdings dringend abraten.


RatsucherZYX  05.06.2012, 09:18

•Wird die Schenkung akzeptiert, so hast Du dennoch gegenüber Erben ggf. einen Pflichtteilergänzungsanspruch zu befriedigen, d.h. für den Barwert des Goldbarrens können die Erben auf Ausgleich pochen.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett?

Da sie kein Erbe ist, hat sie auch nichts auszugleichen.

gandalf94305  05.06.2012, 09:27
@RatsucherZYX

Korrekt. Aber die Schenkung ist ja wohl noch keine 10 Jahre her.

Damit könnten pflichtteilsberechtigte Erben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Beschenkte geltend machen.