Spekulationssteuer für eine Immobilie - teilweise gekauft, teilweise geschenkt
Hallo,
nehmen wir mal an, Person A hat im Jahre 2010 ein Haus von ihrer Tante Z gekauft (Kaufpreis 30.000 €). A hat das Haus nur deshalb so billig bekommen, weil A die Tante Z gepflegt hat, wofür ihr zu dem Kaufpreis noch mal 20.000€ vom Finanzamt angerechnet wurden.
Im Jahr 2011 ist Tante Z dann verstorben. Das Finanzamt hat dann das Haus für die Erbschafts/Schenkungsstreuer aber weitaus höher geschätzt, als diese 50.000€ Kaufpreis, so dass A noch 18.000€ Erbschafts/Schenkungssteuer zu dem Kaufpreis zahlen musste. Also dieses Haus wurde teilweise gekauft und teilweise geschenkt/geerbt und ist zur Zeit vermietet.
Wenn A dieses Haus jetzt, also vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen würde, was würde für ein Kaufpreis angerechnet werden?
Ist es richtig, dass der "geschenkte" Teil des Hauses steuerfrei bleibt, weil hier ja wohl das Anschaffungsdatum des Schenkers maßgeblich ist?
Was würde in % an Spekulationssteuer anfallen (A ist Rentner und ist nicht mehr einkommenssteuerpflichtig – NV-Bescheinigung)
Lieben Dank für eure Antworten
2 Antworten
Hallo.
Also ich würde in jedem Fall einen Steuerberater einschalten - evtl. kann der auch noch was wg. Schenkung etc. unternehmen - die vom Finanzamt setzen gern mal was an, was sich dann doch als falsch herausstellt - die "versuchens halt mal" - ähnlich wie der Steuerpflichtige (meine Erfahrung). Die paar EUR, die der Steuerberater kosten wird, ist es in dem Fall dann doch wert.
Nach meiner rel. laienhaften Einschätzung: Spekulationssteuer-Grundlage wird immer für den "Mehrwert" / Delta aus Verkaufspreis abzgl. Kaufpreis errechnet. Hier würde als "Kaufpreis" dann wohl der Wert angesetzt, der auch als Grundlage für die 18.ooo EUR Erbschafts- & Schenkungssteuer angesetzt wurde - alles andere wäre in Summe nicht plausibel.
Gruß
Hallo Mountainman, das war ja auch so mein erster Gedanke, aber, bei dieser Rechnung kommt der geschenkte Teil, den ich steuerfrei verkaufen darf, zu kurz, bzw. wird gar nicht bewertet. Bei einem Steuerberater war ich direkt nach der Erbschaft. Das wurde wohl richtig fürs Finanzamt berechnet. Aber ein paar Euro war das nicht, das war schon richtig Geld. So, dann mal lieben Dank und ich werde in dieser Angelegenheit dann mal die Mitarbeiter des Finanzamtes bemühen ;-)
Liebe Grüße
Hallo, Nachdem das Finanzamt schon in die Sache involviert ist (Schenkung aus 2010 schon rechtskräftig??) stelle eine Anfrage( oder lasse von einem versierten -steuerberater stellen) an das Finanzamt! Mir erscheint das o.a. Vorgehen nicht plausibel, da doch direkte Verwandschaft vorliegt.
Erst danach kannst du mit sicherheit entscheiden!
Hi, lieben Dank für die rasche Antwort. Ja, Verwandschaft ist richtig, aber die Nichte darf von der Tante nur 20.000 steuerfrei erben. Dazu kommen noch mal die 20.000 für die Pflege. Dann wurden 30.000 gezahlt und der Rest wurde dann zur Schenkungssteuer veranlagt. So richtig durchgeblickt hat da niemand ;-) Also, wenn ich das Finanzamt jetzt anschreibe, muss mir jemand Auskunft geben? Danke