Hat man theoretisch schon Anspruch auf Pflichtteil vom Erbe, wenn Mutter noch lebt?
Bevor mir jemand vorwirft, geldgeil zu sein, muss ich sagen, dass es nicht um mich geht, sondern um einen Fall in meinem weiteren Bekanntenkreis. Dort ist der Vater von jemandem gestorben, und die Mutter wird das Vermögen erben. Hätte der Sohn in so einem Fall nicht theroretisch auch schon einen Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe, selbst dann, wenn der eine Elternteil noch lebt? Danke
1 Antwort
Ja, wenn der Vater verstorben ist, hat das/die Kind(er), Anspruch auf Pflichttei(e), wenn die Frau per Testament Alleinerbin ist.
Es stellen sich verschiedene Fragen. War es ein Berliner Testament, dann wären die Kinder /das Kind ja automatisch Nacherbe. Der Pflichtteil kann ggf. trotzdem eingefordert werden.
Oder ist es ein normales Testament, dann wäre der Pflichtteil auf jeden Fall einzufordern.