Einer Bekannten ist in ihrer Mietwohnung das Warm- und Kaltwasser in der Küche eingefroren. Der Vermieter meint, das wäre ihr Problem, zumal er alle Mieter angehalten hat, das Wasser leicht laufen zu lassen, um damit das Eingefrieren zu verhindern. Die Bekannte will das nicht einsehen, dass sie auf ihre Kosten einen Installateur mit der Freimachung der Leitung beauftragen soll. Wie seht ihr das?
Wer muss aufkommen, wenn in Mietwohnung die Wasserleitung einfriert?
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