Eine Freundin von mir verletzte sich beim Schlittschuhlaufen, weil sie in der Nähe eines Mannes stand, der gerade auf die Eisfläche kam, jedoch derart ungeschickt sich verhielt und im Hinstürzen meine Freundin ebenfalls zu Boden riss. Dadurch brach sie sich den rechten Oberarm. Die Haftpflichtversicherung des Mannes will jetzt aber nichts zahlen, da sie ein schuldausschließendes Mitverschulden meiner Freundin einwendet, da sie sich allein dadurch, dass sie selbst auf die Eisfläche ging, bereits in diese Eigengefahr begeben hat. Hat die Haftpflichtversicherung Recht?