Wie beeinflusst das Ausschlagen eines Erbes den Bafög Antrag?
Was passiert wenn ein angehender Student (mein Sohn) Bafög beantragen will und deswegen ein Erbe ausschlägt? Wird so eine Entscheidung den Antrag beeinflussen? Muss man angeben, dass man das Erbe ausgeschlagen hat? Das Erbe enthält eine Immobilie und damit Einkünfte durch Vermietung.
2 Antworten
Erstmal überhaupt nicht. Das BaföG-Amt wird hiervon sicherlich nichts davon erfahren. Meines Wissens nach gibt es auch keine Regelung (anders als bei ALG II), die hierdurch eine Einstellung der Zahlung begründet. Nur ist natürlich die Frage, ob ein Ausschlagen eines werthaltigen Erbes hier sinnvoll ist. Schließlich wird der Wert vermutlich die BaföG-Zahlung überschreiten.
Hallo, bitte hier lesen : http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/msgcontent.asp?ID=51663&GroupID=10
hier ist ein ähnliches Problem geschildert ! K.