Wie beeinflusst das Ausschlagen eines Erbes den Bafög Antrag?

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Erstmal überhaupt nicht. Das BaföG-Amt wird hiervon sicherlich nichts davon erfahren. Meines Wissens nach gibt es auch keine Regelung (anders als bei ALG II), die hierdurch eine Einstellung der Zahlung begründet. Nur ist natürlich die Frage, ob ein Ausschlagen eines werthaltigen Erbes hier sinnvoll ist. Schließlich wird der Wert vermutlich die BaföG-Zahlung überschreiten.