Hat man Herausgabeansprüche, wenn Betreuer Konten leergeräumt hat - wie vorgehen?
Hallo liebe Community, ich wurde aus der Nachbarschaft mit einem Thema konfrontiert, ich bin selbstratlos dazu. Mein Nachbar, selbst 6 Jahre alt und schwerbehindert, wurde um sein Erbe geprellt. Seine Mutter war längere Zeit im Pflegeheim und hatte die Nichte per Betreuungsvollmacht als Betreuerin bestellt. In dieser Zeit hat sie aber alle Konten abgeräumt und die Konten gelöscht. Es handelt sich um ca. 50.000 Euro. Er hat bereits einen Erbschein beantragt und deswegen die Kopien der Kontobewegungen von der Bank erhalten. Wie soll er nun vorgehen? Das ist doch nicht rechtens - was tun in einem solchen Fall? Seine finanziellen Mittel sind sehr begrenzt, also einen Anwalt einschalten, das kann er sich nicht leisten.
2 Antworten
Ich habe den starken Eindruck, als ob bei dieser Geschichte gleich mehrere Personen einen Betreuer brauchten und der Grund dafür ist sicher nicht Fußpilz!
Der Nachbar ist also 6 Jahre alt, schwerbehindert und Erbe.
Die Mutter selber ist schon im Pflegeheim.
Zuvor hat sie die Nichte als Betreuerin bestellt. Schon haben wir den ersten Straftatbestand: Amtsanmaßung. Betreuer werden durch das Amtsgericht bestellt.
Aufgrund einer Verfügung deren Rechtsqualität wir nicht einschätzen können hat sich die Nichte das gesamte von wem auch immer erlangte) Erbe unter den Nagel gerissen.Schon haben wir den zweiten Straftatbestand. Untreue, möglicherweise tateinheitlich mit Betrug.
Was kann man machen: Strafanzeige erstatten. Dann muß ein verzweifelter Staatsanwalt versuchen, den Nebel zu lüften und das Mysterium aufzuklären. Das Geld hat man dann aber noch nicht zurück, keinen Cent davon.
Wer hat einen Erbschein beantragt? Wer ist verstorben? Der 6-jährige Nachbar?? Dein Text ist sehr unschlüssig. Grds. ist es aber so daß das Vormundschaftgericht die Betreuung regelt und der Betreuer Auflagen hat, die auch die Bank kennt Deine Story klingt so wie Du schreibst mehr als fragwürdig-sorry...