Wann erbt der Staat?
Unter welchen Umständen ist der Staat Erbe? Wenn Schulden vererbt werden, übernimmt die der Staat dann auch?
3 Antworten
Wenn sich kein Erbe findet oder alle potentiellen Erben ausgeschlagen haben, erbt der Staat das Vermögen. Ist kein Vermögen oder nur ein geringes Vermögen vorhanden, jedoch Schulden, werden diese nicht vom Staat übernommen. Das Vermögen wir stattdessen auf die Gläubiger aufgeteilt und der Rest der Schulen verfällt.
Der Staat erbt, wenn es entweder:
- keine gesetzlichen Erben gibt
oder
- alle gesetlichen Erben ausschlagen.
Überwiegen die Schulden das ererbte Vermögen, wickelt der Staat es (wie auch ein normaler Erbe) als Nachlassinsolvenz ab.
Der Staat erbt, wenn es keine Erben gibt (und keine genannt werden) oder alle Erben das Erbe ausschlagen. Wenn Schulden vererbt werden, so sind am Ende die Gläubiger die Leittragenden.