Lebensversicherung vom noch Ex-Mannes läuft auf mich, dürft ich als Ex erben? Und die Steuern?
Mein Ex-Mann hat eine Lebensversicherung abgeschlossen , wo noch immer ich drinstehe. Darf ich als Ex überhaupt diese erben? Und was wäre mit den Steuern, müßt ich mehr zahlen, da nicht (noch nicht - nicht mehr) verheiratet? Danke für Rat, wir sind in einer mißlichen Lage, sind seit einiger Zeit wieder zusammen - und er liegt mit plötzlichem Herzinfarkt im Krankenhaus. Er sorgt sich sehr um mich.
5 Antworten
Du erbst gar nicht; stattdessen erhälst du eine versicherte Leistung aus der Police. Vielleicht sollte man noch kurz die Versicherungsnehmereigenschaft auf dich ändern.
Quelle: "http://www.3-schichten-modell.de/":
Besteuerung von Todesfall-Leistungen Todesfall-Leistungen aus Verträgen der 3. Schicht in Form von Kapitalzahlungen sind einkommensteuerfrei.
Rentenleistungen aus der restlichen Rentengarantiezeit sind mit dem für den Verstorbenen maßgeblichen Ertragsanteil steuerpflichtig, es zählt also nicht das Alter des Todesfallbezugsberechtigten oder Erben.
Bei Altverträgen ist die Todesfall-Leistung ebenfalls einkommensteuerfrei, sofern der Vertrag steuerlich begünstigt ist; andernfalls sind die in der Leistung enthaltenden Erträge steuerpflichtig.
Dani: Ist es so? Dein Exmann wollte deine Versorgung absichern. Er hat eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Er hat dich namentlich als alleinige Bezugsberechtigte eingesetzt. Dieses Bezugsrecht wurde bislang nicht geändert. Die Versicherung wurde bis jetzt beitragspflichtig aufrechterhalten. Die Versicherung wurde nicht gekündigt und die Rückvergütung auch nicht ausgezahlt. Das Original des Versicherungsscheins mit der Bezugsrechts-Bestätigung befindet sich womöglich in deinen Händen.
Erkennt die Versicherungsgesellschaft nach dem Tode deines Exmannes die Pflicht zur Leistung an, erhältst du die Leistung aus der Versicherung. Die Leistung aus der Lebensversicherung fällig nicht in den Nachlass.
Zur Besteuerung der Versicherungssumme und zur Witwenrente im Falle einer Wiederverheiratung hast du bereits Informationen erhalten. Und an ein (gültiges) Testament des Exmannes zu deinen Gunsten und Konten-Vollmachten wurde sicher auch gedacht.
Erben kann jede Person, die als Bezugsberechtigte in der Lebensversicherung eingetragen ist. Es gibt keinen automatischen Austrag bei Scheidung oder Trennung. Lautet die Lebensversicherung also namentlich auf Dich, so bleibst Du bezugsberechtigt. Lautete sie auf "Ehefrau" ohne Namensnennung, so bist Du nicht mehr bezugsberechtigt ab Scheidung (da nicht mehr Ehefrau). Die Auszahlung ist dann Bestandteil der Erbmasse.
Bedenke, daß bei solchen Auszahlungen an unverwandte Dritte nur relativ kleine Freibeträge bestehen und hohe Steuersätze zu zahlen sind. Daran ist jetzt jedoch nichts mehr zu ändern.
richtig, allerdings ist der Begriff "erben" nicht zutreffend.
Wenn du als Berechtigter drin stehst gibt es kein Problem. Dazu muss man nicht verheiratet sein. Die Steuern hängen wohl davon ab, wann die versicherung abgeschlossen wurde und natürlich wie hoch sie ist.
Auch als ExFrau kannst Du in der Versicherung als Begünstigte stehen, das ist ok, aber wenn Du nicht verheiratet bist, könnte im Fall des Falles Erbschaftssteuer fällig werden, das kommt auf den Betrag an, den Du bekommst, ich denk der Freibetrag liegt da bei ca. 20.000 Euro, also Heirat wäre sicher besser, dann sind die Freibeträge wesentlich höher.
DH