Grundbucheintrag bei Erbe?
Müssen, wenn ein Elternteil verstirbt, die Erben neu ins Grundbuch als Mitbesitzer an einem Haus eingetragen werden?
Beispiel: 1 Elternteil verstirbt. 2 Kinder noch da. Überlebender Elternteil erbt die Hälfte vom Anteil des verstorbenen Elternteils, Kinder jeweils ein Viertel von der Hälfte des Elternteils, also ein Achtel des gesamten Hauses.
Müssen die Kinder dann ins Grundbuch eingetragen werden und wenn ja, mit dem entsprechenden Anteil?
2 Antworten
Ja, das Grundbuch ist zwingend zu berichtigen.
Auch wenn die Kinder noch minderjährig sind, wird die Eintragung vorgenommen. Die Rechte der Kinder sind zu schützen Also es wird entweder das eingetragen, was im Testament steht, oder eben nach der gesetzlichen Erbfolge.
Anders geht es nicht, denn sonst könnte ja verkauft werden, ohne die Kinder sicher zu stellen.
So ist es. Wichtig ist hierbei das Wort "berichtigen", denn die Erben treten ja in die Fußstapfen der Erblasser.
Wenn es kein sogenanntes " Berliner Testament" gibt,(heißt Erben unter Eheleuten auf Gegenseitigkeit)werden alle beteiligten Personen automatisch vom Grundbuchamt angeschrieben.Die Gebühren für die Umschreibung ist für 2 Jahre kostenlos. Hoffe etwas Licht ins dunkle gebracht zu haben