Grundbucheintrag bei Erbe?

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Ja, das Grundbuch ist zwingend zu berichtigen.

Auch wenn die Kinder noch minderjährig sind, wird die Eintragung vorgenommen. Die Rechte der Kinder sind zu schützen Also es wird entweder das eingetragen, was im Testament steht, oder eben nach der gesetzlichen Erbfolge.

Anders geht es nicht, denn sonst könnte ja verkauft werden, ohne die Kinder sicher zu stellen.


EnnoBecker  12.11.2010, 09:54

So ist es. Wichtig ist hierbei das Wort "berichtigen", denn die Erben treten ja in die Fußstapfen der Erblasser.

Wenn es kein sogenanntes " Berliner Testament" gibt,(heißt Erben unter Eheleuten auf Gegenseitigkeit)werden alle beteiligten Personen automatisch vom Grundbuchamt angeschrieben.Die Gebühren für die Umschreibung ist für 2 Jahre kostenlos. Hoffe etwas Licht ins dunkle gebracht zu haben