Ablehnen des Erbes zu Lebzeiten des Erblassers aufgrund erwarteter hoher Seniorenstiftkosten
Hallo, meine frage zielt dahin, ob ich als "Kind" das Erbe meines Vaters und meiner Stiefmutter schon zu Lebzeiten ausschlagen kann, da ich befürchte, dass diese die Kosten für ihr gewähltes Seniorenstift nicht dauerhaft tragen können. Da das Verhältnis zu meiner Stiefmutter sowieso ein sehr unterkühltes ist, habe ich keine Lust für den von ihr gewählten Luxus später einmal aufzukommen. Ich bin sowohl an einem finanziellen Vorteil noch an einem Nachteil für mich interessiert und möchte nichts mehr mit beiden Personen zu tun haben....was nun?
Erbe,
Pflegekosten