Rentenanspruch vererbt bekommen aus der Türkei
Schwiegervater der verstorben ist hat einen Rentenanspruch in der Türkei. Laut meinem info Erben die KInder 50% und die Ehefrau vom verstorbenen 50% von dem Rentenanspruch. Beide haben die Türkische Staatsbürgerschaft. Ist das wirklich so ????
Bedanke mich bei allem die antworten
1 Antwort
Das sind derartige Spezialfragen, dass es Zufall wäre, wenn sich hier jemand mit einer qualifizierten Antwort melden würde. Ich habe das mal gegoogelt und ein Forum gefunden, wo dieses Thema diskutiert wird:
http://kusadasi.forumprofi.de/kusadasi-auswanderer-f11/rente-vom-tuerkischen-staat-t1628.html
Die Frage ist wirklich sehr unklar gestellt. Ich habe das eher so interpretiert, dass da nach Witwen- und Waisenrente gefragt wird. Aber, was solls. In dem von mir benannten Forum scheint es auch Muttersprachler zu geben. Vielleicht kriegen die mehr aus ihm raus.
Vielleicht bin ich heute zu naiv, aber ich habe die Frage so verstanden, ob es stimmt, dass die Kinder und die Ehefrau jeweils 50% erben.
Ob ein türkischer Rentenanspruch besteht, können wir hier doch gar nicht beurteilen.
Abgesehen davon können wir auch nicht die Erbquoten beurteilen. Es spricht allerdings einiges dafür, dass die Erbquoten genau so sind, wie der Fragesteller sie hinschrieb.