P-Konto, jetzt Erbe

3 Antworten

Wieso eröffnest Du ein P-Konto ohne dass Pfändungen drohen? Ist das bei Euch Familientradition? Ansonsten nämlich macht das keinen Sinn. Und Pfändungen drohen nicht schon weil man Schulden hat, es ist zusätzlich ein vollstreckbarer Titel über die Schulden erforderlich. Seit Abschaffung der Geheimjustiz erfährt man davon rechtzeitig weil es Post vom Gericht gibt. Du hast also Zugriff auf das Kontoguthaben. Nutze ihn dazu, die Schulden abzuzahlen. Dann klappt es auch ohne P-Konto.


sunshine8282 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 10:26

Ich war bevor ich arbeitslos geworden bin, bei einer Schuldenberatung und wollte mir Hilfe holen wie ich meine Schulden abzahlen kann. Dieser Schuldenberater meinte dann zu mir ob schon ein P-Konto vorhanden sei, das verneinte ich. Er sagte, das es dringend notwendig sei dies einzurichten bevor eine Pfändung irgendwann kommen sollte. Das tat ich dann..War vor ein paar Monaten. Bis jetzt liegt keine Pfändung vor. Und ja es sind vollstreckungstitel da. aber wie gesagt keine pfändung. Dann wurde ich arbeislos und somit nicht in der Lage meine Schulden zu begleichen. Und nun eben das Erbe. Deshalb meine Fragen. Möchte ja nur über das Geld verfügen können und meine Schulden auch zahlen.

Ferdi04  23.10.2012, 12:24
@sunshine8282

Solange das P-Konto nicht gepfändet ist, können Sie über das volle Guthaben verfügen. Erst nach einer Pfändung können Sie nur innerhalb der Freibeträge verfügen.

Also ein P-Konto einzurichten bevor eine Pfändung kommt ist grundsätzlich richtig! Wenn auf dem Konto noch keine Pfändungen laufen, dann kannst du auch über das ganze über dem Pfändungsfreibetrag liegende Guthaben verfügen.

Gruß


sunshine8282 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 12:05

ich hoffe das.. möchte ja nur darüber verfügen können und sobald es auf meinem Konto überwiesen wurde auch meine Schulden sofort begleichen.

Danke für die Antwort!

hi am besten wendest du dich an einen Schuldenberater. Der kann dann mit dir über die weitere Situation besprechen. Es kommt zumal an wie hoch die Schulden sind und wie hoch das Erbe ist. Es wäre alle mal nicht Klug das Erbe auf das P-Konto überweisen zu lassen, da es dann von der Bank auf ein ander Konto geführt wird, da dies deinen Freibetrag übersteigt.

Gerne kann ich als qualifizierter Schuldenberater telefonisch oder per mail weiter Hilfestellung geben.

Bei Fragen zu diesen Thema hier die Mail Adresse: dwj-hoffmann@freenet.de