Erbengemeinschaft ein Miterbe zieht in das Gemeinschaftshaus
Witwer und Verstorbene besassen zusammen ein Haus. Kein Testament wurde aufgesetzt. Die Hälfte des Hauses gehört nun dem Witwer, die andere hälfte der Verstorbene den 6 Kindern. Der Witwer will das Haus nun Verkaufen. Ein Vertrag mit dem Immobilienhändler endet im August. Eine der 6 Kinder möchte in diesem Haus einziehen ohne miete, nur nebenkosten zahlen. Welche Ansprüche können die restlichen 5 anstellen? Was passiert wenn dieser Miterbe nach Tod des Witwers nicht mehr aus dem Haus ausziehen möchte? Welche Ansprüche kann der Miterbe nun Stellen?
Im voraus vielen Dank für die Bemühungen!
Erbe,
Erbengemeinschaft